Auszug
Ein prägendes Kennzeichen des politischen Systems Deutschlands ist die bundesstaatliche Ordnung. International einmalig erfolgt die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Bundesländern nicht nach materiellen, sondern nach funktionellen Kriterien: Die Verabschiedung von Gesetzen obliegt mit Ausnahmen dem Bund, die Umsetzung dagegen den Bundeslandern. Im Laufe der Zeit haben die Bundeslander vermehrt Gesetzgebungskompetenzen an den Bund abgegeben und wurden dafur mit Mitsprache- und Zustimmungsrechten an der Gesetzgebung des Bundes kompensiert. Mittlerweile bedarf die Mehrzahl aller Gesetzgebungsvorhaben des Bundes der Zustimmung des Bundesrates. Das Resultat ist ein System der politischen Entscheidungsfindung, das oft als Verhandlungsdemokratie bezeichnet wird und zu einer hohen Politikverflechtung von Bund und Ländern geführt hat. Seit den 1970er Jahren ist dieses System der Politikverflechtung immer wieder dafür kritisiert worden, dass es sowohl die Handlungsautonomie des Bundes als auch der Länder stark einschränkt. Katzenstein hat hierfür den Begriff des „semi-souveränen Staates Deutschland“ geprägt (Katzenstein 1987).
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© 2007 Deutscher Universitäts-Verlag | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2007). Einleitung. In: Föderalismus und Naturschutz. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9149-8_1
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