Auszug
Mit der Gesundheitsreform 2000 hatten SPD und Bündnis 90/Die Grünen bereits in der Legislaturperiode 1998–2002 ein umfassendes Gesetzeswerk zur Reform der GKV vorgelegt. Aufgrund des Verlustes der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat durch den Wahlsieg der Union bei der hessischen Landtagswahl am 7. Februar 1999 war jedoch nur eine „abgespeckte“ Fassung der Reform verabschiedet worden. Angesichts steigender Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen war spätestens Ende 2001 offensichtlich, dass auch diese Reform das Ziel einer Konsolidierung der Finanzierung des Gesundheitssystems verfehlt hatte. Ende 2001 kündigte daher die Bundesregierung an, dass sie nach der Bundestagswahl 2002 eine grundlegende Gesundheitsreform auf den Weg bringen wolle (vgl. Seeleib-Kaiser 2003a: 20). Aufgrund dieser Ankündigung und angesichts des stetigen Anstiegs des Beitragssatzniveaus bestand für die Bundesregierung nach der Bundestagswahl ein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die bereits absehbare Mehrbelastung für die Patienten in Folge einer umfassenden Gesundheitsreform ließ es hierbei sinnvoll erscheinen, die Reform möglichst früh in der neuen Legislaturperiode umzusetzen, da so die Belastungen (für die Patienten) bei der folgenden Bundestagswahl weniger stark im Bewusstsein präsent sein würden.
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(2006). Teil V: Die Kommission Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. In: Gesundheitspolitik und Politikberatung. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9144-3_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9144-3_6
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Print ISBN: 978-3-8350-6048-7
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