Auszug
Steuerreformen gehören zu den ordnungspolitischen Maβnahmen, die von einer breiten Öffentlichkeit beobachtet und diskutiert werden. Dabei stellen viele der in den letzten Jahren in Deutschland vollzogenen Steuerreformen lediglich ein Konglomerat von Einzelmaβnahmen dar. Genau genommen verdienen nur zwei Steuerreformen der letzten vier Jahrzehnte den Namen „Reform“: 1977 wurde das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren mit der Begründung eingeführt, dass dieses die Attraktivität von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erhöhe, sich damit einhergehend die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten von Kapitalgesellschaften verbessern werden und schlieβlich eine gleichmäβigere Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften erreichen lieβe. Im Jahr 2000 wurde das Anrechnungsverfahren, im Wesentlichen mit den gleichen Argumenten, wieder abgeschafft und durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Gleichzeitig wurde eine ausnahmslose Besteuerung von Gewinnen aus Veräuβerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen propagiert.
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© 2006 Deutscher Universitäts-Verlag | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2006). Einleitung. In: Steuerreformen und Übergangsprobleme bei Beteiligungsinvestitionen. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9097-2_1
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