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Spezifische Rahmenbedingungen und Grundlagen für das Forschungsprojekt

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Ein Cockpit für den Aufsichtsrat
  • 897 Accesses

Auszug

Das Kapitel ‚Spezifische Rahmenbedingungen und Grundlagen für das Forschungsprojekt’, welches den anderen vorangestellt ist, hat im Vergleich zu den nachfolgenden orientierenden Charakter. In Bezug auf die zu betrachtende Institution ‚Aufsichtsrat’ ist es nicht vorrangiges Ziel, neue Erkenntnisse abzuleiten. Vielmehr erfolgen eine Abgrenzung des zu analysierenden Erkenntnisobjektes und die Klärung elementarer Rahmenbedingungen.

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References

  1. Ginsburg, 2001, S.32.

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  2. List, 1998, S.186. Es lassen sich eine Vielzahl weiterer Bespiele nennen, welche verdeutlichen, dass Probleme offenkundig waren. Ohne ein gewisses Maß an Leidensdruck wurden jedoch keine oder nur marginale Veränderungen vorgenommen. Im ‚Krisenfall’ kam es dann zu unüberlegtem Handeln, das zu Lösungsansätzen führte, die den Problemen häufig nicht gerecht wurden. So sind die Kampfhundeverordnungen der Länder und des Bundes aus dem Jahr 2000 durch eine überzogene Härte gekennzeichnet. Der Druck durch Bevölkerung und Medien, hervorgerufen durch eine Häufung an Übergriffen von Hunden; vgl. exemplarisch O.V., 2000a, S.9 und O.V., 2000b, S.62; zwang die Politik zu kurzfristigem Handeln. Der Zeitmangel begründet die nicht problemadäquaten gesetzlichen Regelungen.

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  3. Vgl. Heydt, Freiherr von der, 1905, S.24F.

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  4. Für den interessierten Leser hier eine Auswahl von Beiträgen zum o.a. Thema: Heydt, Freiherr von der, 1905; Schmalenbach, 1910/11; Potthoff, 1961; Potthoff, 1966; Theisen, 1989a; Theisen, 1989b; Becker, 1993; Götz, 1995, S.337ff; Lutter, 1995a; Lutter, 1995b; Theisen, 1995a; Scheffler, 1995; Hommelhoff, 1995; O.V., 1996; Lutter/Krieger, 2002 und Theisen, 2002. Die Fülle von Beiträgen, Mitte der neunziger Jahre beginnend, ist nicht zufällig. Sachsenmilch, Balsam und Schneider haben die Diskussion um die Unternehmensüberwachung neu aufleben lassen; vgl. Forster, 1995, S.1; die sich bis in die Gegenwart fortsetzt. Unternehmenszusammenbrüche und-schieflagen wie Metallgesellschaft, Bremer Vulkan, FlowTex, Holzmann, Babcock Borsig, Kirch, Cargolifter und eine Reihe von Insolvenzen ‚Neuer Markt Unternehmen’ in jüngster Vergangenheit legen Zeugnis darüber ab.

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  5. Vgl. exemplarisch Lutter/Krieger, 2002, S.17; Baums (Hrsg.), 2001, S.1 und Hornung/et al., 1999, S.317.

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  6. Lutter/Krieger, 2002, S.17. Für Probleme in Bezug auf diese Fragestellung in den Anfängen des Aktienrechts vgl. beispielhaft Heydt, Freiherr von der, 1905, S.25ff.

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  7. Vgl. Ihrig, 2002, S.789. Basierend auf dem Bericht der Regierungskommission ‚Corporate Governance-Unternehmensführung, Unternehmenskontrolle, Modernisierung des Aktienrechts’; vgl. Baums (Hrsg.), 2001; wurde ein ‚Deutscher Corporate Governance Kodex’ geschaffen, dessen Regelungen überwiegend Empfehlungen darstellen. Das TransPuG fordert jedoch eine ‚Entsprechenserklärung’ zur Beachtung aller Regeln des Kodexes. Für den aktuellen Stand zum Thema ‚Deutscher Corporate Governance Kodex’ vgl. http://www.corporate-governance-kodex.de. Einen Überblick zum Themenkomplex Corporate Governance und der Entwicklung hin zum Deutschen Corporate Governance Kodex gibt Abschnitt 2.2.

  8. So ist nach Ihrig mit einer weiteren Nivellierung des AktG zu rechnen; vgl. Ihrig, 2002, S.789. Auch Hüffer geht nicht davon aus, dass die Gesetzgebung im Bereich des Aktienrechts in eine Konsolidierungsphase eingetreten ist, vielmehr hat er den „…Eindruck eines andauernden Reformprozesses.“ Hüffer, 2002, S.V.

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  9. Eine ähnliche Herausforderung bietet sich beispielsweise für den schweizerischen Verwaltungsrat. Zwar erfolgt dort nicht zwingend eine Trennung in Geschäftsführung und deren Überwachung durch den Verwaltungsrat, aber dies ist grundsätzlich möglich; vgl. Glaus, 1990, S.1F und 232ff. In der Folge ergibt sich dann auch hier die Frage nach einer optimalen Informationsversorgung des Überwachungsträgers. Für einen Überblick zu Möglichkeiten der Informationsversorgung des Verwaltungsrates nach schweizerischem Recht vgl. Dietrich, 1990.

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  10. Vom Grundgedanken ähnlich vgl. beispielhaft und für weitere Quellen Dreist, 1980, S.69F und Theisen, 1992, Spalte 649ff. Bei der Definition der einzelnen Phasen wurde bereits hier berücksichtigt, dass nach der in dieser Arbeit vertretenen Meinung der Aufsichtsrat neben der Überwachungsaufgabe noch weitere-begründet durch das Aktiengesetz-wahrzunehmen hat; vgl. Abschnitt 2.1.1.

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  11. Meyers Lexikonredaktion (Hrsg.), 1994, S.979. Inhaltlich identisch mit dieser Definition ist die des Universalwörterbuchs der Dudenredaktion; vgl. Dudenredaktion (Hrsg.), 1996, S.1749.

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  12. Bei der Erarbeitung von Unterscheidungsmerkmalen beziehe ich mich auf die klassische Richtung des Rationalismus. Diese Form, deren Wurzeln in der Denkweise der griechischen Antike-speziell der des Sokrates-liegen, nimmt eine scharfe Trennung zwischen echtem Wissen-welches begründet ist und somit ‚die Wahrheit’ darstellt-und Meinen bzw. Glauben vor; vgl. Seiffert/Radnitzky (Hrsg.), 1989, S.177ff.

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  13. Chalmers, 1989, S.103.

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  14. Zur Definition des Begriffs ‚Axiom’ vgl. Dudenredaktion (Hrsg.), 1996, S.199. Voraussetzung für das Erkennen der wahrheitsbegründenden Aussagen ist ‚das Wissen’. Sokrates unterscheidet „…scharf zwischen echtem Wissen und bloßem Meinen oder Glauben…, wobei das echte Wissen dadurch charakterisiert wurde, dass es begründet und seine Wahrheit daher sichergestellt sei. Nach Aristoteles weiß man etwas, wenn man den Grund erkennt, warum es so ist, und damit die Gewissheit hat, dass es nicht anders sein kann.“ Seiffert/Radnitzky (Hrsg.), 1989, S.164. Descartes baut auf zwei fundamentalen Annahmen auf. Gott in Verbindung mit angeborenen Keimen der Wahrheit sind bei ihm die „…unhintergehbaren Voraussetzungen des Wissens.“ Mahlmann, 1999, S.59.

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  15. Zum (Selbst-) Verständnis des Klassischen Rationalismus und dessen Einordnung in die Wissenschaftstheorie vgl. exemplarisch Seiffert/Radnitzky (Hrsg.), 1989 und Mahlmann, 1999.

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  16. Bereits Xenophanes hat diesen Dogmatismus mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass „…das durch die Vernunft erlangte Wissen teilweise ≫hypothetisch≪ ist…Seiffert/Radnitzky (Hrsg.), 1989, S.177.

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  17. Philipp, 2000, S.40.

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  18. Vgl. Tomaschek, 1999, S.15.

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  19. V. Foerster/PÖrsken, 1998, S.18.

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  20. Tomaschek, 1999, S.15.

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  21. Im konstruktivistischen Sinne „…ist Information immer ein Produkt des Systems selbst.“ LÜtzenrath, 1996, S.141. Zu den Voraussetzungen der Kommunikation im Radikalen Konstruktivismus, insbesondere das Verhältnis von Hörer und Sprecher sowie deren jeweiligen Aufgaben vgl. Tomaschek, 1999, S.52ff.

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  22. Die Ethik gibt es nicht und ist somit unaussprechlich. Sie muss nach v. Foerster in der Sprache immer anwesend, implizit, sein: „Ich möchte Sprache und Handeln auf einem unterirdischen Fluß der Ethik schwimmen lassen und darauf achten, daß keines der beiden untergeht, so daß Ethik nicht explizit zu Wort kommt und Sprache nicht zur Moralpredigt degeneriert.“ v. Foerster, 1993, S.68F.

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  23. V. Foerster/et al., 1998, S.33.

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  24. Vgl. exemplarisch Mahlmann, 1999.

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  25. Für diese Unüberschaubarkeit spricht, dass der Radikale Konstruktivismus als Teil der Wissenschaftstheorie weder im ‚Handlexikon der Wissenschaftstheorie’ noch im ‚Wörterbuch der wissenschaftstheoretischen Terminologie’ aufgeführt wird; vgl. Seiffert/Radnitzky (Hrsg.), 1989 und Seiffert, 1997.

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  26. Vgl. Rusch/Schmidt, 1995, S.9. Dies sind im Einzelnen ‚Kooperation’, ‚Anerkennimg des Anderen als autonomes Subjekt’, ‚Interaktionalität der Bedeutungs-und Sinnkonstruktionen’ und ‚Erweiterung von Handlungsalternativen’.

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  27. Speziell für die Betriebswirtschaft bedeutet dies, dass sie praktikable Lösungswege aufzeigt: „Für die Praxis ist wichtig, dass sie in der Theorie der Unternehmung Orientierungshilfe und Entscheidungshilfen findet.“ Albach, 2001, S.32; inhaltlich zustimmend unter anderem Wüthrich, 1984, S.106.

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  28. Der Nobelpreisträger Mullis vertritt die Meinung: „Wenn 99 Prozent aller Wissenschaftler einer Meinung sind, ist sie mit großer Wahrscheinlichkeit falsch“ Behr/Reichardt, 2000, S.22. In Bezug auf diese Aussage ist meine Hypothese bezüglich der Nutzungshäufigkeit als Qualitätsmaßstab angreifbar, jedoch gibt es eine Vielzahl von Beispielen in allen Wissenschaftsbereichen, die eine gegenteilige, das heißt meine Argumentation stützen.

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  29. Nach Ernst-Ludwig Winnacker muss zwischen Möglichem und Wahrscheinlichem differenziert werden. So ist es nach der kinetischen Gastheorie möglich, dass „…sich plötzlich alle Gasmoleküle in diesem Zimmer in dessen hintere Hälfte zurückziehen und wir hier ersticken.“ Klein, 2001, S.15; aber seiner Meinung nach unwahrscheinlich. Als exemplarische Parallele zu sich in der Praxis bewährten Aussagen der Naturwissenschaft, sehe ich für die Betriebswirtschaft die Balanced Scorecard. Kaplan und Norton haben damit ein Instrument entwickelt, welches, individuell anpassbar, dazu beitragen kann, die strategische und operative Perspektive zu verknüpfen; vgl. Kaplan/Norton, 1997. Dabei zeigt die aktuelle Diskussion, dass die Balanced Scorecard auf Grund positiver Erfahrungen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Glasersfeld spricht in diesem Zusammenhang allgemein von einem hinreichenden Repertoire gemeinsamer Erfahrungen, welche dazu beitragen können, dass Zweideutigkeiten und Missverständnisse im Zusammenleben verhindert werden; vgl. Glasersfeld, 2001, S. 11. Auch bewährte und anerkannte Modelle und Instrumente dürfen aber nicht unreflektiert übernommen und eingesetzt werden, vielmehr sind auch diese einer kritischen Prüfung zu unterziehen, ob ihre Anwendung im konkreten Fall Sinn macht oder nicht, bzw. Anpassungen vorzunehmen sind.

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  30. ‚Systemisch’ bedeutet, dass sich die Ausführungen auch an der Logik des ‚betriebswirtschaftlichen Systemansatzes’ orientieren. Für mein diesbezügliches Verständnis vgl. Fischer-Winkelmann/MÄder, 2003, S.653ff.

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(2006). Spezifische Rahmenbedingungen und Grundlagen für das Forschungsprojekt. In: Ein Cockpit für den Aufsichtsrat. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-9060-6_2

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