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Konvergenz im Rechnungswesen und Klassifikation des Rechnungswesens

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Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen
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Auszug

In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der in Kapitel vier durchgeführten Zusammenfassung und Strukturierung der Konvergenzdiskussion unter dem Aspekt der Klassifikation des Rechnungswesens untersucht. Im Abschnitt 5.1 dient die bestehende Klassifikation des Rechnungswesens als Grundlage der Analyse. Dabei wird in 5.2 zunächst auf die bestehende Klassifikation des Rechnungswesens als Hintergrund und Ausgangspunkt für eine als Annäherung von internem und externem Rechnungswesen verstandene Konvergenz eingegangen. Im nächsten Schritt wird in Abschnitt 5.2.1 untersucht, wie eine Annäherung von internem und externem Rechnungswesen unter Beibehaltung der bestehenden Klassifikation des Rechnungswesens konzipiert werden kann. Hierauf aufbauend wird in Abschnitt 5.2.2 die Eignung der bestehenden Klassifikation des Rechnungswesens in ihrer Funktion als Heuristik für die Gestaltung des betrieblichen Rechnungswesens geprüft. Im zweiten Hauptabschnitt dieses Kapitels werden die Notwendigkeit sowie Möglichkeiten für Veränderungen der bestehenden Klassifikation des Rechnungswesens analysiert. Dabei wird in 5.3.1 zuerst die Möglichkeit einer Anpassung der bestehenden Klassifikation des Rechnungswesens untersucht. Anschließend wird im Abschnitt 5.3.2 die Möglichkeit einer Übernahme der im angloamerikanischen Raum verwendten Klassifikation des Rechnungswesens geprüft. Danach werden in 0 Ansatzpunkte für eine Neuklassifikation des betrieblichen Rechnungswesens entwickelt. Schließlich wird in Abschnitt 5.4.1 beispielhaft eine alternative Klassifikation des betrieblichen Rechnungswesens entworfen.

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References

  1. Vgl. beispielsweise Coenenberg (2003), S. 7ff.; Küpper (2005), S. 127ff.

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  2. Vgl. Hebeler (2003), S. 52. Eine ähnliche Abwandlung der Unterscheidung von internem und externem Rechnungswesen findet sich auch bei Schneider, der vom„beabsichtigen Empfängerkreis“ des Rechnungswesens spricht (vgl. Schneider (1997), S. 29ff). Zur Unterscheidung von internem und externem Rechnungswesen führt Schneider weiter aus, dass bei einer sorgfältigen Begriffsabgrenzung nur die Bestandteile des Rechnungswesens unter das interne Rechnungswesen gefasst werden sollten, die über das gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen, womit die Freiwilligkeit zum konstitutiven Merkmal des internen Rechnungswesens erhoben würde. Eine derartige Beschränkung des Begriffs internes Rechnungswesen sei jedoch weder in der Praxis noch im Schrifttum üblich (vgl. ebd., S. 30). Damit definiert Schneider das interne Rechnungswesen als eine Auffangkategorie, in die sämtliche Elemente des betrieblichen Rechnungswesens fallen, die nicht dem externen Rechnungswesen zuzuordnen sind. Auch bei dieser Definition handelt es sich um eine rein logische Abgrenzung von internem und externem Rechnungswesen.

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  3. Der Aspekt der Verringerung oder Abschaffung kalkulatorischer Kosten steht dementsprechend auch oftmals im Mittelpunkt der Diskussion um eine Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen. Vgl. beispielsweise Schweitzer/Ziolkowski (1999), S. 2ff.

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  4. Vgl. beispielsweise Schneider (1997), S. 29ff; Hummel/M ännel (1986), S. 12.

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  5. Vgl. beispielsweise Melcher (2002), S. 68f.

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  6. Der von Küting/Lorson verwendete Begriff der„Anpassung“ wird im Folgenden durch den Begriff„Annäherung“ ersetzt.

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  7. In dem Beitrag von Küting/Lorson, in dem die Anpassungsstrategien dargestellt werden, findet sich lediglich eine Facettenklassifikation des betrieblichen Rechnungswesens (vgl. Küting/Lorson (1998d), S. 484). Die entsprechenden Ausführungen zur Vereinheitlichung von internem und externem Rechnungswesen lassen jedoch erkennen, dass auch hier eine monohierarchische Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens zugrunde gelegt wird. Besonders deutlich wird dies durch die Negativ-Abgrenzung des internen Rechnungswesens gegenüber dem externen Rechnungswesen, bei der dem internen Rechnungswesen all die Komponenten des Rechnungswesens zugeordnet werden, die nicht zum externen Rechnungswesen gehören. Dass hinter der Negativ-Abgrenzung des internen Rechnungswesens die typischerweise verwendete Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens steht, wird zudem aus den in der Facettenklassifikation mit dem internen und externen Rechnungswesen verbundenen Eigenschaften deutlich (vgl. ebd., S. 484). Ferner werden die Kostenrechnung und zahlungsstromorientierte Rechnungen als Komponenten des internen Rechnungswesens benannt (vgl. ebd., S. 489).

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  8. Diese Interpretation einer Konvergenz findet sich auch bei Melcher (vgl. Melcher (2002), S. 83).

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  9. Vgl. Roberts (1995), S. 646ff. Roberts verweist zwar darauf, dass insbesondere die in der Biologie verwendeten Klassifikationen oft vermeintlich auf einer„absoluten Ähnlichkeit“ von Objekten basieren. Er argumentiert jedoch weiter, dass für eine Klassifikationserarbeitung auf Basis einer„absoluten Ähnlichkeit“ letztlich immer eine Auswahl der für essentiell erachteten Eigenschaften erforderlich ist, da so etwas wie eine„Liste der Eigenschaften von Objekten“ nicht existiert.

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  10. So bei Haring/Prantner (2005), S. 493ff. Zu Value Reporting und Management Approach vgl. auch Abschnitt 4.4.

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  11. Vgl. beispielsweise Melcher (2002), S. 69; Hebeler (2003), S. 13f., 84. Angesichts der zumeist eher grob umrissenen Rechnungszwecke, wie beispielsweise„Planung“ und„Kontrolle“, ist jedoch unklar, was dies genau bedeutet. So ist beispielsweise fraglich, ob selbst bei vermeintlich gleichen Rechnungszwecken in internem und externem Rechnungswesen nicht bereits dadurch eine unterschiedliche Ausgestaltung des Rechnungswesens erforderlich wird, dass unternehmensinterne und-externe Adressaten beispielsweise unterschiedliche Planungs-und Kontrollbedürfnisse haben. So muss ein für die Unternehmens interne Kontrolle geeignetes Rechnungswesen nicht auch automatisch für die Kontrolle der Unternehmensführung durch die Anteilseigner tauglich sein. Zum unklaren Zusammenhang von Rechnungszwecken und Rechnungsinhalt vgl. auch S. 94.

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  12. Insofern erfasst auch der von Melcher vorgeschlagene Konvergenzgrad als Grad der Unterschiedlichkeit von internem und externem Rechnungswesen (vgl. Fn. 588 und Fn. 597) nicht in vollem Umfang das von ihm vorgeschlagene Konzept einer abgestimmten Erfolgsspaltung (vgl. Melcher (2002), S. 131ff.).

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  13. Zu den Kriterien der Klarheit und Konsistenz zur Beurteilung von nicht-theoretischen Klassifikationen vgl. Abschnitt 2.4.

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  14. Zur Entwicklung der Unterscheidung von internem und externem Rechnungswesen vgl. Abschnitt 3.1.

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  15. Von Melcher wird die Messung einer als Reduktion der Unterschiedlichkeit von internem und externem Rechnungswesen definierten Konvergenz in Form einer„Maßzahl Konvergenzgrad“ vorgeschlagen (vgl. Melcher (2002), S. 83ff.)-Neben dem Extrempunkt der Konvergenz in Form einer Identität von internem und externem Rechnungswesen (Konvergenzgrad von eins), schlägt Melcher als anderes Extrem einen Konvergenzgrad von null vor. Ein Konvergenzgrad von null soll dabei„die Ausgangsposition im Zustand der völligen Verschiedenheit (Diversität), die gleichbedeutend ist mit dem Fehlen jedweder Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Zwecke, Adressaten, Verwendung alternativer Wertbasen und Definitionen des operativen Ergebnisses zwischen internem und externem Rechnungswesen“ (Melcher (2002), S. 83) bezeichnen. Es erscheint aber kaum sinnvoll, dass eine unendliche Unterschiedlichkeit den Nullpunkt einer von null bis eins begrenzten Skala bildet. Zudem ist fraglich, warum die „absolute Verschiedenheit“ eine„Ausgangsposition“ darstellen soll. Der Grund für diese Unklarheiten erschließt sich erst bei einer näheren Betrachtung des von Melcher für die Entwicklung seines Konvergenzgrades herangezogenen von Pellens entwickelten„Harmonisierungsgrades“ (vgl. Pellens (1999), S. 361ff.). Dieser Harmonisierungsgrad soll die Harmonisierung internationaler Rechnungslegungssysteme erfassen und wird ebenfalls auf einer Skala von null bis eins gemessen. Während bei Pellens ein Harmonisierungsgrad von eins ebenfalls eine Identität der Rechnungslegungssysteme beschreibt, bezeichnet ein Harmonisierungsgrad von null die„im Ausgangspunkt“ zu Beginn des Harmonisierungsprozesses bestehende Unterschiedlichkeit der Rechnungslegungssysteme. Offenbar liegt bei Melcher damit eine Verwechslung von einem als Grad der Ähnlichkeit von internem und externem Rechnungswesen verstandenen Konvergenzgrad und dem Fortschritt des Konvergenzprozesses vor. Bei einer Übertragung des von Pellens entwickelten Harmonisierungsgrades auf den von Melcher konzipierten Konvergenzgrad müsste ein Konvergenzgrad von null durch die zu Beginn des Konvergenzprozesses herrschende Unterschiedlichkeit von internem und externem Rechnungswesen gebildet werden. Dieser Ausgangspunkt des Konvergenzprozesses dürfte jedoch von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Als Skala für einen als Grad der Ähnlichkeit von internem und externem Rechnungswesen verstandenen Konvergenzgrad bietet sich statt einer beidseitig begrenzten Skala die Verwendung einer Verhältnisskala an, weil mit der Identität von internem und externem Rechnungswesen ein natürlicher Nullpunkt existiert (vgl. Bamberg/Baur (1998), S. 7). Da so etwas wie eine„absolute Ähnlichkeit“ nicht existiert, ist für die Bestimmung der Ähnlichkeit von internem und externem Rechnungswesen zudem ausschlaggebend, durch welche Merkmale die Unterschiedlichkeit von internem und externem Rechnungswesen definiert wird. Diese werden von Melcher jedoch jenseits der im oben stehenden Zitat zu findenden Nennung von Merkmalen nicht näher bestimmt. Zudem wird die Auswahl dieser Merkmale nicht näher begründet. Dass zahlreiche weitere Möglichkeiten für die Auswahl von Merkmalen zur Bestimmung einer Unterschiedlichkeit von internem und externem Rechnungswesen nicht nur möglich sondern auch üblich sind, geht aus der Analyse von Klassifikationen des betrieblichen Rechnungswesen in Abschnitt 3.2.2.3 hervor.

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  16. Die Klassifikation wäre damit„extensional trivial“, da bei zwei vorhandenen Klassen alle Elemente in die erste und keine in die zweite Klasse fallen würden (vgl. Simons (1992), S. 23f). Zu den intensionalen und extensionalen Eigenschaften von Klassifikationen vgl. auch Fn. 99.

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  17. Der Aspekt der organisatorischen Abwicklung des betrieblichen Rechnungswesens besitzt bereits in den frühen Veröffentlichungen Schmalenbachs einen hohen Stellenwert (vgl. hierzu insbesondere die Ausführungen zum Kontenrahmen in Abschnitt 3.1.3 auf S. 54ff.). Ein weitaus höherer Stellenwert wird dem Aspekt der Aufbauorganisation des Rechnungswesens später in den von Bauer bearbeiteten Auflagen der„Selbstkostenrechnung“ eingeräumt (vgl. Fn. 197). Diese zunehmende Betonung organisatorischer Aspekte im Schmalenbachschen Konzept sind auch auf Entwicklungen in der Unternehmenspraxis zurückzuführen, in der sich die von Schmalenbach ursprünglich angestrebte enge Verbindung von Finanz-und Betriebsbuchhaltung als organisatorisch nicht oder nur schwer möglich erwies (vgl. S. 59).

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  18. Hierbei handelt es sich um das grundlegende Gestaltungsprinzip aufgabenlogisch ausgerichteter Ansätze der organisatorischen Gestaltung (vgl. Frese (2000), S. 246ff.). Damit basiert dieses Gestaltungsprinzip auf der entscheidungsorientierten Organisationstheorie nach Frese. In dieser resultieren Interdependenzen aus der horizontalen Aufteilung (Segmentierung) von Entscheidungskomplexen auf mehrere Entscheidungseinheiten, die bis zu einem gewissen Grade unabhängig voneinander Teilhandlungen mit entsprechenden Teilergebnissen festlegen. Interdependenzen treten dann auf, wenn die Veränderungen im Entscheidungsfeld einer Einheit durch die Entscheidungsaktivitäten einer anderen Einheit verursacht werden. Damit können Interdependenzen auf eine sequentielle Verknüpfung von Realisationsprozessen oder auf die Überschneidung von Entscheidungsfeldern zurückgeführt werden (vgl. Frese (2000), S. 57ff.).

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  19. Dieser Zusammenhang wird von Himmel als„Zirkularitätsproblem“ bezeichnet (vgl. Himmel (2004), S. 138ff.). Zu Ermessensspielräumen in Planungsrechnungen für das externe Rechnungswesen vgl. Budde (2005), S. 2569ff.

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  20. Vgl. Pfaff/ Bärtl (1998), S. 773ff.; Bärtl (2001), S. 159ff., 224.

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  21. Erste Ansätze, welche Faktoren die Komplexität und Verständlichkeit aus dem Rechnungswesen abgeleiteter Kennzahlen beeinflussen, liefert die Dissertation von Heineke (vgl. Heineke (2005), S. 75ff.).

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  22. Für eine kritische Auseinandersetzung mit diesem Grundsatz vgl. Abschnitt 3.2.2.4.

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  23. Grundsätzlich könnte jedoch versucht werden, Veränderungen der Komplexität und Verständlichkeit des Rechnungswesens in das oben geschilderte Optimierungskalkül für die Ausdifferenzierung des Rechnungswesens zu integrieren. In diesem Fall wären bei den Kosten für eine Ausdifferenzierung des Rechnungswesens zusätzliche Kosten für eine Erhöhung der Komplexität und die damit verbundene Abnahme der Verständlichkeit des Rechnungswesens anzusetzen (vgl. Zimmerman (2003), S. 9). Die Höhe derartiger„Komplexitätskosten“ müsste jedoch auch in diesem Ansatz vor dem Hintergrund der Beeinflussung der Komplexität des gesamten Rechnungswesens bestimmt werden. Ähnliche Versuche für eine Berücksichtigung von Komplexitätskosten im Bereich der Fertigung, die beispielsweise durch eine Erhöhung der Varianten Vielfalt im Produktprogramm hervorgerufen werden, zeigen allerdings, dass eine Berücksichtigung von Komplexitätskosten mit vielfältigen Problemen verbunden ist und allenfalls Näherungslösungen liefern kann (vgl. Battenfeld (2001), S. 137ff.).

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  24. Vgl. Hirsch/ Meyer (2006).

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  25. Vgl. Hirsch (2005), S. 180ff.; Wenning (2001), S. 40.

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  26. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Bas is-Rechnung auf Grundlage des externen Rechnungswesens errichtet wird. Dies liefe letztlich auf die ohnehin im Rahmen der Konvergenzdiskussion diskutierte Annäherung des internen an das externe Rechnungswesen hinaus und entspräche den Überlegungen von Schneider, dass „vernünftiges unternehmerisches Handeln [es] gebietet, jenes Rechnungswesen zu errichten, das die Rechnungswesenverfassung vorschreibt, und dieses Rechnungswesen zu benutzen, soweit dieses gesetzlich oder vertraglich Gebotene zur Unterrichtung der Unternehmensleitung geeignet ist“ (Schneider (1997), S. 30, Hervorhebung im Original) sowie das interne Rechnungswesen„auf jenes Rechnungswesen zu begrenzen, das eine Unternehmungsleitung zusätzlich über das durch die Rechnungswesenverfassung vorgegebene erstellt“ (ebd., S. 30, Hervorhebung im Original). Dies entspräche jedoch nicht der hier geforderten positiven Definition des Basis-Rechnungswesens und auch die sich bietende Chance für eine Reduktion der Vagheit der bestehenden Begrifflichkeiten und der bestehenden Klassifikation des betrieblichen Rechnungswesens bliebe ungenutzt. Zwar bemängelt auch Schneider die bestehenden Begrifflichkeiten dahingehend, dass„eine Beschränkung des Begriffs internes Rechnungswesen auf das über das externe Rechnungswesen hinausgehende weder in der Praxis noch im Schrifttum üblich“ (ebd.) sei. Die von Schneider vorgeschlagene Definition des externen Rechnungswesens als gesetzlich vorgeschriebenes Rechnungswesen und die Erhebung der Freiwilligkeit zum konstitutiven Merkmal des internen Rechnungswesens stellt jedoch keine ausreichende inhaltliche Beschreibung einer Basis des Rechnungswesens dar und ist zudem mit einer Reihe weiterer Probleme behaftet (vgl. Fn. 579; S. 146; S. 96). Im Übrigen wird diese Definition von Schneider selbst ebenfalls nicht weiter verwendet (vgl. Schneider (1997), S. 29ff.).

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  27. Vgl. Abschnitt 4.4. Darüber hinaus wird im Schrifttum die These vetreten, dass im Rahmen der zunehmenden Globalisierungstendenzen in der Wirtschaft auch im Bereich des internen Rechnungswesens bzw. des Management Accounting eine zunehmende internationale Angleichung stattfindet (vgl. Granlund/Lukka (1998); Horngren/Srikant/Foster (2006), S. 18).

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  28. Die international vergleichende Lehrbuchanalyse von Hoffjan/Wömpener zeigt, dass in amerikanischen und britischen Lehrbüchern ein in weiten Teilen übereinstimmendes Verständnis des Management Accounting vertreten wird. Dieses Verständnis des Management Accounting ist darüber hinaus von dem in entsprechenden Lehrbüchern aus dem deutschsprachigen Raum vetretenen Verständnis von Controlling und Kostenrechnung deutlich verschieden (vgl. Hoffjan/ Wömpener (2005), S. 62f.). Vor diesem Hintergrund erscheint es zutreffend, von einem„angloamerikanischen Modell“ des Rechnungswesens zu sprechen und dieses als einen einheitlichen Untersuchungsgegenstand zu betrachten.

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  29. Auch wenn es sich bei den IFRS um„internationale“ Rechnungslegunsstandards handelt, so unterlagen diese von Anfang an einem starken angelsächsischen Einfluss (vgl. Pellens/ Fülbier/ Gassen (2004), S. 73). Zudem werden die IFRS im Rahmen der vom IASB und FASB verfolgten Zielsetzung einer Annäherung von IFRS und US-GAAP in vielen Punkten an die amerikanischen US-GAAP angeglichen (vgl. Wagenhofer (2005), S. 22).

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  30. Vgl. beispielsweise Haller (1997b), S. 271 ff., Küting/Lorson (1998d), S. 490 sowie Hebeler (2003), S. 5ff. mit weiteren Nachweisen.

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  31. Für die Analyse wurden die in der Untersuchung von Hoffjanöpener als bedeutendste Lehrbücher zum Management Accounting in den USA und in Großbritannien eingestuften Lehrbücher von Horngren/Srikant/Foster und Drury in die Analyse aufgenommen (vgl. Hoffjan/ Wömpener (2005), S. 54f.). Dar-über hinaus wurde das Lehrbuch von Atkinson et cd. in die Analyse aufgenommen, das ebenso wie das Lehrbuch von Horngren/Srikant/Foster auch in der Lehrbuchanalyse von Roso/Normweg/Wall berücksichtigt wurde (vgl. Roso/Vormweg/Wall (2003), S. 57). Darüber hinaus wurde das bei Hoffjan/Wöpener als bedeutend eingestufte Lehrbuch von Zimmerman in die Analyse aufgenommen (vgl. Hoffj an/Wömpener (2005), S. 54f).

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  32. Vgl. Fn. 328.

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  33. Vgl. Horngren et al. (2006), S. 7f.; Kieso/Weygandt/Warfield (2007), S. 2; Libby/Libby/Short (2007), S. 4f.

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  34. Libby/ Libby/ Short (2007), S. 5.

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  35. Kieso/ Weygandt/ Warfield (2007), S. 2.

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  36. Vgl. Atkinson et al. (2007), S. 3ff.; Drury (2004), S. 7ff.; Horngren/Srikant/Foster (2006), S. 2f.

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  37. Vgl. die Tabellen bei Atkinson et al. und Horngren/Srikant/Foster (vgl. Atkinson et al. (2007), S. 5; Horngren/Srikant/Foster (2006), S. 3) sowie die Aufzählung von wesentlichen Unterschieden bei Drury (vgl. Drury (2004), S. 7f.).

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  38. Vgl. Atkinson et al. (2007), S. 5; Drury (2004), S. 7; Horngren/Srikant/Foster (2006), S. 2f.; Zimmerman (2003), S. 7ff.

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  39. Vgl. Atkinson et al. (2007), S. 5; Drury (2004), S. 7f.; Horngren/Srikant/Foster (2006), S. 2f.

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  40. Vgl. Atkinson et al. (2007), S. 5; Horngren/Srikant/Foster (2006), S. 3.

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  41. „Individual managers require the information in an accounting system to be presented or reported differently.“ (Homgren/ Srikant/ Foster (2006), S. 2).

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  42. Vgl. Drury (2004),S.20.

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  43. Vgl. Atkinson et al. (2007), S. 2; Zimmerman (2003), S. 7ff.

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  44. Vgl. Zimmerman (2003), S. 9f. mit Verweis auf Vancil (1979), S. 360. Die empirische Untersuchung von Vancil belegt jedoch lediglich, ob für bestimmte Geschäftsvorfälle oder Positionen wie Leasing oder das Sachanlagevermögen in Financial und Management Accounting die gleichen Abbildungsregeln Anwendung finden.

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  45. Vgl. Atkinson et al. (2007), S. 21f.

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  46. Vgl. hierzu die Ausfürhungen in Abschnitt 3.1.3 und 5.2.2.

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  47. Hier finden sich allenfalls Überlegungen, die auf eine verstärkte Übernahme von Daten aus dem Management Accounting in das Financial Reporting abzielen (vgl. Ansari/ Euske (1995)). Des Weiteren finden sich sogar Überlegungen, die in Richtung einer verstärkten Ausdifferenzierung des betrieblichen Rechnungswesens gehen, für die auf Konzepte der deutschen Kostenrechnung zurückgegriffen werden soll (vgl. Sharman/Vikas (2004)).

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  48. Vgl. Drary (2004), S. 19; Horngren/Srikant/Foster (2006), S. 3.

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  49. Roberts unterscheidet vier grundsätzliche Strategien für die Auswahl der klassifizierenden Merkmale: Neben der essentialistischen und der archetypischen Strategie sind dies die ähnlichkeitsbasierte Strategie, die Objekte nach dem Grad ihrer allgemeinen Ähnlichkeit untergliedert, und die entwicklungsgeschichtliche Strategie (vgl. Roberts (1995), S. 641 ff.). Für eine Klassifikation des betrieblichen Rechnungswesens, die als Orientierungshilfe bei der Gestaltung des Rechnungswesens dienen soll, scheidet eine entwicklungsgeschichtliche Strategie aus. Auch eine ähnlichkeitsbasierte Strategie ist für diesen Zweck abzulehnen. Da so etwas wie eine „absolute Ähnlichkeit“ nicht existiert, ist für die Bestimmung der Ähnlichkeit immer eine (subjektive) Auswahl und Gewichtung von Merkmalen erforderlich. Damit entspricht die ähnlichkeitsbasierte Strategie letztlich der essentiellen Strategie mit dem Unterschied, dass bei der ähnlichkeitsbasierten Strategie eine Kombination vieler Merkmale verwendet wird (vgl. ebd., S. 646ff.). Eine Klassifikation auf Basis einer Vielzahl von Merkmalen erscheint für eine Gestaltungshilfe jedoch zu komplex.

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  50. Indem bei der archetypischen Strategie die Relationen, in denen die Elemente des Gegenstandsbereiches zueinander stehen, als wesentliches Merkmal angesehen werden, handelt es sich bei dieser Strategie letztlich um eine Variante der essentialistischen Strategie (vgl. ebd., S. 659).

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  51. Vgl. Weber (2005), S. 76, 80.

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  52. Vgl. Weber (2004), S. 126ff.

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  53. Vgl. Weber (2005), S. 80ff.

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  54. Vgl. Lavoie (1987), S. 579ff.; Macintosh (1994), S. 149; March (1987), S. 39; Pfaff/Weber (1998), S. 160.

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  55. Vgl. Weber (2005), S. 87ff. Weber weist zudem darauf hin, dass in der Forschung zum Behavioral Accounting Motive und Ziele der Akteure im Fokus stehen, systematische Lerneffekte jedoch vernachlässigt werden (vgl. ebd., S. 87). Auf eine weitere begriffliche Differenzierung der theoretischen Perspektiven wird hier in Anlehnung an Weber jedoch verzichtet (vgl. ebd., S. 82).

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  56. Schweitzer/Küpper (2003), S. 613, Hervorhebung im Original.

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  57. Die im Folgenden verwendete Systematisierung der verschiedenen Arten der Informationsnutzung wurde von Menon/Varadarajan zusammengestellt (vgl. Menon/Varadarajan (1992), S. 54ff.). Eine weitere verbreitete Systematisierung der Nutzungsarten von Rechnungsweseninformationen, die auf die Arbeiten von Burchell et al. und Thompson/Tuden zurückgeht, findet sich bei Macintosh (vgl. Macintosh (1994), S. 150ff.; Burchell et al. (1980), S. 13ff.; Thompson/Tuden (1959)). Da ein „Vergleich der beiden Ansätze aus dem Rechnungswesen und dem Marketing zeigt, dass beide Konzepte in weiten Teilen miteinander vereinbar sind“ (Heineke (2005), S. 170), werden im Folgenden Überlegungen aus beiden Systematisierungen aufgegriffen. Für eine Diskussion der Vielfalt an Systematisierungen von Arten der Informationsnutzung vgl. Schäffer/Steiners (2004).

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  58. Vgl. Heineke (2005), S. 169f.; Karlshaus (2000), S. 70ff.; Schäffer/Steiners (2005), S. 216ff; Weber (2005), S. 54ff.; Weber/Schaier/Strangfeld (2005), S. 22.

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  59. Analog zur Berücksichtigung verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen der Forschung zum internen Rechnungswesen werden verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse in der betriebswirtschaftlichen Forschung zum Rechnungswesen auch für die Erklärung des Verhaltens unternehmensexterner Adressaten genutzt. Diese Forschung wird zu großen Teilen ebenfalls unter die Forschungsrichtung des Behavioral Accounting subsumiert (vgl. Coenenberg (2005), S. 1223f.; Süßmair (1999), S. 9). Verhaltenswissenschaftliche Erkenntnisse werden zudem im Rahmen der Forschungsrichtung Behavioral Finance für die Erklärung des Verhaltens von Akteuren an den Kapitalmärkten berücksichtigt (vgl. Goldberg/von Nitzsch (1999)). 653 Vgl. Langenbach (2001), S. 139ff.

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  60. Vgl. Burchell et al. (1980), S. 14.

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  61. „Mental modeis“ sind nach Denzau/North „the internal representations that individual cognitive systems create to interpret the environment“ (Denzau/ North (1994), S. 4). Vgl. hierzu auch Weber/Grothe/Schäffer (2000).

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  62. Vgl. Denzau/ North (1994), S. 3ff. Vgl. auch Weber/Grothe/Schäffer (2000).

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  63. Schäffer/ Steiners, die eine stärker ausdifferenzierte Systematisierung von Nutzungsarten verwenden, unterscheiden hier zwischen der Durchsetzung ex post und der Durchsetzung ex ante (vgl. Schäffer/Steiners (2004), S. 386ff.). Zudem ist zu beachten, dass Kontrollinformationen neben der Durchsetzung von Entscheidungen auch zum Lernen ex post verwendet werden können (vgl. ebd., S. 385f.).

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  64. Eine Verzerrung von Informationen kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise ein Manager auf Basis seiner strategischen Gesamtschau zu Einsichten gelangt, die er, um eine Überforderung von Mitarbeitern zu vermeiden, anstatt durch strategische Zielvorgaben in Form veränderter Kostengrößen durchsetzt (vgl. Weber (2005), S. 55; ähnlich bei Menon/Varadarajan (1992), S. 62). Allerdings besteht auch die Möglichkeit einer Verzerrung für opportunistische Zwecke. Die Verwendung des Rechnungswesens zur Sinnstiftung in unklaren Situationen birgt zusätzlich die Gefahr, dass eventuell vorhandene Chancen für Lernprozesse ungenutzt bleiben (vgl. Macintosh (1994), S. 153).

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  65. Vgl. Weber (2005), S. 55f.

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  66. Vgl. Macintosh (1994), S. 150ff.

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  67. Vgl. Weber (2005), S. 55.

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  68. Vgl. Macintosh (1994), S. 150ff.

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  69. Vgl. Langenbach (2001), S. 128ff.; Schumacher (2005), S. 172ff.

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  70. Vgl. Eccles et al. (2001), S. 11ff.

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  71. Vgl. American Institute of Certified Public Accountants (1994), chapter 3 und die Interpretation der Ergebnisse durch Ansari/Euske (1995), S. 42f.

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  72. Vgl. Thompson/Tuden (1959), S. 209ff.

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  73. Vgl. Hoke (2001), S. 167ff., zu den Missverständnissen um den tatsächlichen Umfang der prominent diskutierten„Abschaffung der Kostenrechnung“ bei Siemens vgl. Pfaff (1994), S. 1077.

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(2007). Konvergenz im Rechnungswesen und Klassifikation des Rechnungswesens. In: Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-5449-3_5

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