Der aus dem angelsächsischen Sprachraum stammende Begriff „Leasing“ wird weder in der wissenschaftlichen Literatur noch in der Praxis einheitlich verwendet. Dies ist vor allem auf die vielfältigen Erscheinungsformen von Leasing und das Fehlen einer präzisen Legaldefinition zurückzuführen. Aus der Vielzahl der existierenden Begriffsverständnisse heraus wird Leasing im Rahmen dieser Arbeit allgemein definiert als eine vertraglich geregelte, gegen Entgelt gewährte und zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung beweglicher oder unbeweglicher Wirtschaftsgüter. Das Grundprinzip eines Leasingkontraktes besteht darin, dass ein Leasinggeber (Leasinggesellschaft) einem Leasingnehmer ein bestimmtes Wirtschaftsgut (Leasingobjekt) für eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Dauer zur Verfügung stellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Leasingnehmer zur Zahlung vertraglich festgelegter, periodisch anfallender Leasingraten an den Leasinggeber. Charakteristisch für ein Leasingverhältnis ist, dass der Leasinggeber während der gesamten Vertragslaufzeit juristischer Eigentümer des Objektes bleibt. Ausgehend von dieser ersten Begriffsklärung sollen in den folgenden Abschnitten dieses Kapitels die zum weiteren Verständnis wichtigsten Grundlagen des (Mobilien-)Leasinggeschäftes dargestellt werden.
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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH
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Honal, M. (2009). Grundlagen des Leasinggeschäftes. In: Loss Given Default von Mobilien-Leasingverträgen. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9941-2_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9941-2_2
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-1576-4
Online ISBN: 978-3-8349-9941-2
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