Auszug
In dieser Arbeit wird das Stuttgarter Verfahren hinsichtlich der Fragestellung analysiert, ob durch die gegenwärtigen Rechtsvorschriften eine verfassungskonforme Bewertung von Anteilen an nicht notierten Kapitalgesellschaften erreicht wird bzw. werden kann. Dabei steht insbesondere die Höhe der Differenz von Steuerzu Marktwert im Vordergrund der Untersuchung. Die Analysen in Kapitel 3 beziehen sich auf sechs Modellunternehmen, die repräsentativ für je drei Handwerks- und drei Industrieunternehmen kleiner bis mittlerer Größe sind. Der Marktwert der Unternehmen wird auf Basis eines Discounted-Cashflow-Verfahrens, genauer des Adjusted-Present-Value-Ansatzes, bestimmt. Die Simulationen zeigen, dass die Spanne der steuerlichen Unterbewertung von rund 7,5% bis hin zu fast 69% gegenüber dem Marktwert reicht. Untersuchungen der Wirkungen einer Variation von wertbeeinflussenden Parametern, wie Kapitalkosten, Kapitalstruktur, Steuersätzen, Umsatzveränderungen und -wachstum verdeutlichen, dass auch bei ähnlich großen Unternehmen, die Differenz zwischen Steuer- und Marktwerten stark schwankt. Es zeigt sich, dass das Stuttgarter Verfahren nicht immer zu einer Unterbewertung führt, sondern für sehr plausible Konstellationen sogar Unternehmenswerte ermittelt, die über dem Marktwert liegen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit einem hohen Kapitalbestand bei gleichzeitig relativ hoher Eigenkapitalquote.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 2008 Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
(2008). Schlussbemerkung. In: Unternehmensbewertung für substanzsteuerliche Zwecke. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9927-6_6
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9927-6_6
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-1287-9
Online ISBN: 978-3-8349-9927-6
eBook Packages: Business and Economics (German Language)