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Portfoliotheoretische Analyse der Wirkung einer Eigenkapitalregulierung von Banken

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Eigenkapital von Banken als Regulierungsgegenstand
  • 1135 Accesses

Auszug

Die ältesten Arbeiten zur Analyse einer Eigenkapitalregulierung von Banken basieren auf dem portfoliotheoretischen Paradigma und sind durch zwei wesentliche Merkmale gekennzeichnet. Erstens gehen diese Arbeiten davon aus, dass eine symmetrische Informationsverteilung zwischen allen betrachteten Akteuren vorliegt, sodass jeder Akteur zu jedem Zeitpunkt über denselben Informationsstand verfügt. Es wird also von der Möglichkeit abstrahiert, dass Wirtschaftssubjekte aufgrund von Informationsvorsprüngen strategisch handeln können. Zweitens verzichten diese Arbeiten auf eine explizite Betrachtung des Verhältnisses zwischen einer kreditgebenden Bank und einem kreditnehmenden Unternehmen. Stattdessen wird die primäre Aufgabe von Banken darin gesehen, im Passivgeschäft von Einlegern und Eigenkapitalgebern Mittel aufzunehmen und diese im Aktivgeschäft in (möglicherweise risikobehaftete) Wertpapierportfolios zu investieren.1

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Literatur

  1. Inwieweit diese Rolle einer Bank als delegierter Portfoliomanager bei Vorliegen einer symmetrischen Informationsverteilung zwischen den Wirtschaftssubjekten sinnvoll begründet werden kann, soll hier und im Folgenden nicht näher diskutiert werden; ausführlich mit dieser Frage befasst sich Breuer (1993).

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  2. Diese Annahme ist durchaus nicht unkritisch. Rochet (1992, S. 1138) weist darauf hin, dass vor dem Hintergrund des beim State-preference-Ansatz unterstellten vollständigen Kapitalmarkts weder die Existenz der Einlagenversicherung noch das Fehlen einer fairen Versicherungsprämie endogen begründet werden kann. Es wäre mithin auf einem vollständigen Kapitalmarkt, selbst wenn eine Einlagenversicherung besteht, ohne weiteres möglich, die Prämie fair festzulegen, sodass die Höhe der Versicherungsprämie gerade der erwarteten Leistung der Einlagenversicherung entspricht; siehe zum Begriff einer fairen Versicherung auch Wiese (2005b, S. 157).

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  3. Diese Hypothese, dass Einlagenversicherungen zu einer erhöhten Risikobereitschaft von Banken führen, wird durch die empirischen Arbeiten von Thies und Gerlowski (1989), Wheelock (1992) sowie Demirgüç-Kunt und Detragiache (2002) gestützt.

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  4. Die empirische Evidenz zu dieser Frage deutet insgesamt eher nicht darauf hin, dass Mindesteigenkapitalanforderungen einen systematischen Einfluss auf das Portfoliorisiko von Banken haben (Sheldon 1996; Wagster 1999; Barth et al. 2004); siehe hierzu auch die Untersuchungen von Shrieves und Dahl (1992) sowie Aggarwal und Jacques (2001) für die USA, Ediz et al. (1998) für das Vereinigte Königreich und Rime (2001) sowie Bichsel und Blum (2004) für die Schweiz.

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  5. Die Tschebyschow-Ungleichung lautet allgemein \( \Pr \left[ {\left| {r_{EK} - \mu _{EK} } \right| \geqslant \xi } \right] \leqslant \frac{{\sigma _{EK}^2 }} {{\xi ^2 }} \), wobei ξ eine beliebige, von null verschiedene Konstante ist (Sydsæter et al. 2005, S. 195). Somit folgt im Fall ξ = μEK entsprechend \( \Pr \left[ {r_{EK} \leqslant 0} \right] \leqslant \frac{{\sigma _{EK}^2 }} {{\mu _{EK}^2 }} \).

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  6. Für den deutschen Sparkassen-und Kreditgenossenschaftssektor zeigen Heid et al. (2004), dass Banken mit geringem Kapitalpuffer versuchen, gleichzeitig ihre Kapitalausstattung zu verbessern und ihre Risikopositionen zu reduzieren, um wieder einen angemessenen Kapitalpuffer aufzubauen, während Banken mit hohem Kapitalpuffer ihre Risikopositionen tendenziell erhöhen, wenn ihre Kapitalausstattung steigt.

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  7. Der Value-at-Risk gibt einen Verlustbetrag an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit erreicht oder überschritten wird (Breuer et al. 2006, S. 148).

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(2008). Portfoliotheoretische Analyse der Wirkung einer Eigenkapitalregulierung von Banken. In: Eigenkapital von Banken als Regulierungsgegenstand. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9895-8_2

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