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Die Prüfung des Lageberichtes

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Auszug

§ 316 HGB (Pflicht zur Prüfung) legt fest, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine im Sinne des § 267 Abs.l sind, durch einen Abschlussprüfer zu prüfen sind. Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. In § 317 HGB (Gegenstand und Umfang der Prüfung) wird dazu in Abs.2 ergänzt: Der Lagebericht... (ist) darauf zu prüfen, ob (er) mit dem Jahresabschluss ... sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen des Abschlussprüfers in Einklang (steht) und ob (er) insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens... vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Konsequenterweise wird dann in dem ebenfalls neu gefassten § 322 HGB (Bestätigungs ver merk) in Abs. 6 festgelegt, dass sich die Beurteilung des Prüfungsergebnisses auch darauf zu erstrecken hat, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild vermittelt. Es sei erneut betont, dass der Begriff „Chance“ durch das Bilanzrechtsreformgesetz dem Begriff „Risiko“zur Seite gestellt wurde.

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  1. Förschie/Küster: § 317 HGB (Gegenstand und Umfang der Prüfung), in: BBK 6. Aufl. S. 1844, TZ 56

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  2. Vgi. K. Küting/ M. Reuter: Verlust des Erfolgs und im Ergebnis kein Gewinn, in: FAZ 24.9.07, Nr. 222, S. 24

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  3. Vgl. o.V.: Mehr Risiken als Chancen bei Herstellern von Nahrungs-und Genussmitteln, in: FAZ 13.6.03, Nr. 135, S. 20

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  4. Vgl. C. Tigges: Wachsende Sorgen über den Export von Arbeitsplätzen, in: FAZ 7.2.05, Nr. 31, S. 12

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  5. Vgl. K. Mrusek: Erste Dämpfer auf hohem Niveau (Auch die Schweizer zeigen Kaufzurückhaltung beim Konsum/Der Aufschwung bringt keine Arbeitsplätze), in: Länderbericht Schweiz, FAZ 20.12.04, Nr. 297, S. 12

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  6. o.V: Chinas Drahtseilakt zur Abkühlung der Konjunktur, in: FAZ 17.6.04, Nr. 138, S. 14

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  7. o.V.: „Die Stimmung ist nicht nur gut, sie ist euphorisch.“, in: FAZ 1.2.05, Nr. 26, S. 16

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  8. o. V.: Die Ausländer erobern den deutschen Biermarkt, in: FAZ 21.1.04, Nr. 17, S. 15

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  9. o. V.: Vorboten einer Autokrise, in: FAZ 4.9.04, Nr. 206, S. 13

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  10. „Im Konzern der Zukunft werden für jede Dienstleistung die beste Eigentumsform, Marktform und der beste Leistungserbringer ausgewäht. Die Segmentierung kann so weit gehen, dass bisher von einer einzigen Einheit erbrachte Leistungen an eine Vielzahl von Dienstleistern vergeben werden. So wird heute oft nicht mehr die Informationstechnologie als Ganzes outgesourct, sondern unterschiedliche Firmen übernehmen Standarddienstleistungen mit Gröβenvorteilen (Rechnerbetrieb) und Spezialdienstleistungen (Entwicklung von SpezialSoftware). Effizienz und Flexibilität sind somit durch eine erhebliche Zunahmen der Komplexität erkauft, oder besser: an die Stelle komplexer Bürokratien tritt ein Geflecht differenzierter Eigentums-und Vertragsverhältnisse. “(Y. Dietrich: Das Service-Jahrhundert, in: FAZ 13.3.06, Nr. 61, S. 20)

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  11. Der neue Vorstandschef der Siemens AG, Peter Löscher, hat erklärt, man werde „darauf achten, wie Siemens noch schneller und näher am Kunden agieren könne. ‘Wir werden schauen’ wo wir Komplexität herausnehmen können’. Ähnlich hatte sich Löscher schon (kurz vorher) in einem Pressegespräch geäuβert...Dort hatte er auch ‘weniger komplexe Strukturen mit glasklaren’ eindeutigen Verantwortlichkeiten ‘versprochen.“(o.V: Löscher lobt das Führungsmodell von General Electric, in: FAZ 10.7.07, Nr. 157, S. 12)

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  12. Zum Stichwort „Komplexität“siehe Brockhaus 10.Bd. 1970, S. 400

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  13. IDW: BilReg und BilKoG (IDW-Textausgabe, IDWVerlag Düsseldorf 2005): Art 1 § 289 HGB’ S. 57/58

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  14. Für den Prüfungsleiter ist dies dann auch eine gute Gelegenheit, die Kompetenz seines Teams auszuloten. Zur Kompetenz erklärt Erpenbeck: „Wirkliche Kompetenzen erweisen s ich...aIs Fähigkeiten’ in unbekannten, manchmal auch problematischen Situationen selbstorganisiert und kreativ handeln zu können. “Wer sich für einen Menschen interessiert, will „wissen“, ob (er) auch schwierige Situationen meistert (personale Kompetenz), ob er aktiv ist (aktivitätsbezogene Kompetenz), ob er mit seinem fachlichen und methodischen Wissen in konkreten Situationen etwas anfangen kann (fachlich-methodische Kompetenz) und ob er sich dem Unternehmen aktiv verbinden kann (sozialkommunikative Kompetenz). (j. Erpenbeck: Vom Punkt zum Kreis’ in: FAZ 3.5.06’ Nr. 102, S. B4)

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© 2008 Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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(2008). Die Prüfung des Lageberichtes. In: Handbuch Jahresabschlussprüfung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9858-3_18

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