Zusammenfassung
Die vollständige Kenntnis der Wahrheit ist laut Popper nicht menschenmöglich ist. Folglich sind Hypothesen über die Realität derart zu bilden, dass sie empirisch falsifiziert werden können, um die Erkenntnis durch den Ausschluss falscher Aussagen sukzessive der Wahrheit möglichst weit anzunähern.1241 Je größer die Ausschlussmenge von Aussagen ist, desto größer ist die Annäherung an die Wahrheit bei ihrer Widerlegung. Hieraus leitet sich der Anspruch an Hypothesen nach einer möglichst allgemeinen Gültigkeit ab, da der Grad der Annäherung an die Wahrheit mit einem zunehmenden Allgemeinheitsgrad falsifizierter Hypothesen steigt. Die Forderung nach möglichst hoher Allgemeinheit erstreckt sich somit auch auf die der empirischen Überprüfung von Hypothesen zugrundeliegende Grundgesamtheit als „Menge von Objekten, für die die Aussagen der Untersuchung gelten soll“1242. Mit anderen Worten resultiert aus der Forderung nach einer möglichst hohen Allgemeinheit des Aussagegehalts von Hypothesen die Forderung nach einer möglichst großen Grundgesamtheit für die empirische Prüfung.
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Literatur
Vgl. Fußnote 85 (S. 19) dieser Arbeit.
Schnell/ Hill/ Esser (1999), S. 247.
Vgl. Rapp (1995), S. 103.
Vgl. Chmielewicz (1994), S. 123f..
Vgl. Destatis (2006), Stand: 1.1.2004; Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten/Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (2006), S. 68, Stand: Oktober 2006.
Die alternativen Übertragungstechnologien „DSL“ und „Mobilfunk“ stellten zum Zeitpunkt der Haupterhebung (April/Mai 2005) und in der damals absehbaren Zukunft aus Nachfragersicht keine Alternative zu den im Text genannten Technologien dar. Vgl. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2006), S. 50.
Das Antennenfernsehen verwendet das VHF-(41-224 MHz) und UHF-Spektrum (470-855 MHz). Vgl. o.V. (2007a).
Vgl. o.V. (2000a), S. 251. Bei einer analogen Übertragung werden die zu übertragenden Größen (beispielsweise Tonhöhe, Lautstärke, Helligkeit, Farbe) mittels funktionaler Zusammenhänge in andere physikalische Größe übersetzt (beispielsweise Amplitude, Frequenz oder Phase einer elektromagnetischen Welle) und vom Empfangsgerät in die ursprünglichen Größen zurückübersetzt. Bei einer digitalen Übertragung werden die zu übertragenden Größen in diskrete Werte zerlegt, die vom Empfänger dekodiert werden. Vgl. o.V. (2000a), S. 254.
Vgl. o.V. (2000a), S. 250.
Bei analoger Übertragung bleibt die Empfangsqualität bei abnehmender Signalstärke zunächst relativ konstant, verschlechtert sich ab der Unterschreitung einer gewissen Signalstärke jedoch überproportional bis zur Unbrauchbarkeit. Bei digitalen Signalen existieren dagegen nur zwei Zustände: Überschreitet der Empfangspegel den notwendigen Mindestwert, ist der Empfang in bester Qualität gewährleistet. Liegt das Signal jedoch unter dieser Schwelle, ist ein Empfang überhaupt nicht möglich. Vgl. o.V. (2005a), S. 5.
Vgl. Solon (2003), S. 3. Verschiedene moderne Fernseher können bereits digitale Signale verarbeiten.
Ende 2004 (2005) betrieben ca. 45% (89%) der Nutzer des Antennenfernsehens digitale Empfangsgeräte, 10% (11%) der Kabelhaushalte sowie 29% (39%) der Satellitenhaushalte, woraus insgesamt ein Digitalisierungsgrad von 20% (28%) resultiert. Vgl. Elsäßer (2006), S. 5, 9.
Damit ist der deutsche Kabelmarkt nach Kabelkunden der größte Europas und nach den USA der zweitgrößte weltweit. Vgl. Solon (2005), S. 1.
Vgl. Elsäßer (2006), S. 5, 9; eigene Berechnungen. Trotz kontinuierlichen Marktanteilsgewinnen im Betrachtungszeitraum geht Solon allerdings nicht davon aus, dass der Marktanteil von DVB-T bis 2010 aufgrund des begrenzten Angebots von Fernsehprogrammen und Zusatzdienstleistungen im Vergleich zum Kabel-und Satellitenfernsehen 10% überschreiten wird. Vgl. Solon (2004), S. 9. Vgl. auch Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2006), S. 49.
Vgl. Elsäßer (2006), S. 5, 9; eigene Berechnungen.
Vgl. Heimermann (2003), S. 4; Solon (2003), S. 7.
Vgl. SES Astra (2007a).
Vgl. o.V. (2006). Die DVB-T-versorgten Gebiete zum Zeitpunkt der Haupterhebung sind die Großräume Berlin/Potsdam (Start von DVB-T am 1.11.2002), Köln/Bonn; Bremen/Unterweser, Hannover/Braunschweig (24.5.2004), Frankfurt/Mainz/Wiesbaden (4.10.2004) sowie Hamburg/Lübeck, Kiel und Düsseldorf/Ruhrgebiet (8.11.2004). Nach Abschluss der Haupterhebung folgten die Großräume München/Südbayern, Nürnberg (30.5.2005), Leipzig/Halle, Erfurt/Weimar, 90% von Mecklenburg-Vorpommern (Ende 2005) sowie Mannheim/Heidelberg/Ludwigshafen und Stuttgart. Vgl. o.V. (2006).
Aufgrund überproportional steigender Erschließungskosten bei sinkender Bevölkerungsdichte ist Kabelfernsehen insbesondere in ländlichen Regionen nicht verfügbar. Vgl. Solon (2005), S. 1.
Vgl. Geiger (2005), S. 11; Solon (2003), S. 9 sowie das Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen V ZB 51/03.
o.V. (2005a), S. 3. Mehrere Empfangsgeräte, beispielsweise Videorekorder und Fernseher, können auch hintereinandergeschaltet werden, empfangen jedoch im Gegensatz zum separaten Anschluss der Geräte an jeweils einen Receiver alle dasselbe Fernsehprogramm. Moderne Fernsehgeräte in der preislichen Oberklasse verfügen teilweise über einen integrierten DVB-T-Empfänger, so dass keine Zusatzgeräte notwendig sind.
Vgl. o.V. (2000a), S. 280; o.V. (2005a), S. 9.
Vgl. Solon (2003), S. 7. Ausschließlich öffentlich-rechtliche Sender waren über DVB-T im Januar 2007 beispielsweise in Würzburg/Unterfranken, Oberpfalz/Niederbayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen empfangbar. Vgl. http://www.dvbt-mitteldeutschland.de/index.php?content=Programme, http://www.dvb-t-bayern.de.
Vgl. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2006), S. 54.
Vgl. o.V. (2005a), S. 11. Seit September 2006, d. h. ca. 1,5 Jahre nach Abschluss der Haupterhebung, werden im Großraum Berlin/Potsdam im Testbetrieb auch über DVB-T 32 Radioprogramme ausgestrahlt. Vgl. GARV (o.J.).
Laut Einschätzung der Bundesnetzagentur dient die Einspeisung von Radioprogrammen in das Kabelnetz lediglich der Abrundung des TV-Angebots. Für den typischen Kabelkunden, der die lokalen Radioprogramme ohnehin terrestrisch empfangen kann, ist der Radioempfang über Kabel deshalb nur eine unwesentliche Ergänzung zum Kabelfernsehen. Vgl. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2006), S. 53f.. Gleiches scheint auch für den Empfang von Radiosendern via Satellit zu gelten, da Ende 2005 lediglich ca. 31% aller Sat-Haushalte von diesem Angebot Gebrauch machten. Vgl. Elsäßer (2006), S. 9, 17; eigene Berechnungen. Zusammenfassend werden Hörfunkprogramme aufgrund der geringen technischen Empfangsvoraussetzungen — entsprechende Antennen sind in Zweitgeräten wie beispielsweise Radioweckern oder Küchenradios bereits fest eingebaut — überwiegend terrestrisch empfangen; über Kabel oder Satellit übertragene Hörfunkprogramme werden dagegen typischerweise nur ergänzend in Anspruch genommen. Vgl. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2006), S. 1f., 10f..
Vgl. Solon (2003), S. 7.
Vgl. Solon (2003), S. 7.
Vgl. o.V. (2005a), S. 5. Mehrere Geräte können auch hintereinander an einen Receiver angeschlossen werden, empfangen in diesem Fall jedoch stets das selbe Signal. In hochpreisigen modernen digitalen Fernsehgeräten ist ein Receiver bereits eingebaut.
Vgl. Solon (2004), S. 8.
Vgl. o.V. (2000a), S. 280. Daher ist der Empfang in Bodennähe normalerweise schlechter als in höheren Stockwerken. Vgl. Norddeutscher Rundfunk (o.J.), S. 1. Das analoge terrestrische Übertragungsverfahren weist einige technisch bedingte Einschränkungen auf, die die Empfangsqualität beeinträchtigen können: Die Reichweite von terrestrischen Sendern ist in Abhängigkeit von der Höhe des Sendemastes, der Sendeleistung und der Topographie auf etwa 20 bis max. 60 km Umkreis begrenzt. Für eine flächendeckende Vollversorgung sind daher viele verteilte Sender erforderlich. Da benachbarte Sender nicht auf der gleichen Frequenz arbeiten dürfen, steht nur ein relativ eng begrenzter Frequenzbereich zur Verfügung. Daher kann nur eine im Vergleich zum Satelliten-bzw. Kabelfernsehen geringere Anzahl von Kanälen gesendet werden. Vgl. o.V. (2000a), S. 279.
Vgl. Solon (2003), S. 7; o.V. (2005a), S. 4, 6. Bildstörungen sind beim digitalen im Vergleich zum analogen terrestrischen Fernsehen zwar auch möglich. Bis zum Unterschreiten eines Schwellwertes ist der Empfang aufgrund von Fehlerkorrekturverfahren uneingeschränkt möglich, darunter setzt der Empfang allerdings vollständig aus. Vgl. o.V. (2005a), S. 4, 6; Norddeutscher Rundfunk (o.J.), S. 4.
Vgl. o.V. (2007b).
Vgl. o.V. (2000a), S. 280f..
Vgl. o.V. (2007). Darüber hinaus lassen sich nur mittels Kabel-und Satellitenfernsehen hochauflösende Formate (HDTV) übertragen, da das Frequenzspektrum bei DVB-T stark begrenzt ist.
Vgl. Solon (2004), S. 8.
Vgl. Solon (2004), S. 9.
Vgl. Solon (2003), S. 8.
Vgl. GEZ (2005), S. 40. Stand: 1.4.2005.
Vgl. o.V. (2006). SES Astra plant jedoch die Einführung einer Gebühr für den Empfang privater Free-TV-Programme ab Ende 2007/Anfang 2008 in Höhe von ca. 3,50€ monatlich. Vgl. Kuri (2006).
Inklusive Mehrwertsteuer. Vgl. Solon (2005), S. 2. Vgl. auch Büllingen et al. (2002), S. 17.
Pay-TV ist gekennzeichnet durch Inhalte von hoher Qualität, d. h. insbesondere aktuelle Spielfilme (erste und zweite Verwertungsstufe) sowie Live-Berichterstattungen von Spitzensportereignissen. Vgl. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2006), S. 51f..
Vgl. Solon (2003), S. 7f.; Solon (2004), S. 8
Vgl. o.V. (2006).
Vgl. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2006), S. 49f.. Die Verbesserung der Programmplätze um den Faktor vier von der Umstellung von analogem auf digitalen terrestrischen Empfang würde wegen der höheren benötigten Bandbreite für HDTV-Kanäle zunichte gemacht. Vgl. o.V. (2005b), S. 8.
Laut Gerpott hatten Kabelnetzbetreiber Ende 2004 145.000 Internetzugänge vermarktet. Vgl. Gerpott (2005), S. 5. Kabeltelefonie wurde von Kabel BW und ish im Jahr 2004 erstmals eingeführt. Aufgrund der geringen technischen Verfügbarkeit erwartete Solon bis Ende 2005 allerdings deutschlandweit insgesamt nur 60.000 Nutzer, was einem Marktanteil von ca. 0,2% der privaten Haushalte entspricht. Vgl. Solon (2005), S. 4; eigene Berechnungen. SES Astra als Marktführer bei Satellitenfernsehen bot zum Zeitpunkt der Haupterhebung keine Internet-oder Telefonieprodukte an. Vgl. Buschendorf (2005); Wilkens (2006).
Vgl. Fußnote 1248 (S. 286) dieser Arbeit.
Das Statistische Bundesamt differenziert lediglich nach Anzahl der Wohneinheiten pro Haus. Einfamilienhäuser mit einer Einliegerwohnung zählen somit zu Häusern mit zwei Wohneinheiten. Da es keine offiziellen Quellen zu der exakten Zahl der Einfamilienhäuser gibt, wird näherungsweise die Angabe 9,944 Mio. für Häuser mit 1 Wohneinheit in Wohngebäuden als Berechnungsgrundlage herangezogen. Vgl. Statistisches Bundesamt (2002), Tabelle 21. Gesamtzahl der Haushalte in Deutschland: 39,2 Mio.. Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S. 283; Statistisches Bundesamt (2006a), S. 7. Stand: Jahresdurchschnitt 2005. Ca. 95% aller Haushalte verfügten am 1.1.2005 über einen Fernsehgerät. Vgl. Destatis (2006). Da dem Autor dieser Studie keine offiziellen Angaben hinsichtlich der Fernsehpenetration für Haushalte in Einfamilienhäusern bekannt sind, wird näherungsweise von einer Gleichverteilung ausgegangen.
Vgl. Fußnote 1249 (S. 286) sowie Kapitel IV.2.2.1 dieser Arbeit. Aufgrund der Umstellung von analogem auf digitales Antennenfernsehen (DVB-T) ändert sich nicht der Betreiber der Infrastruktur; lediglich die Sendetechnologie wird umgestellt. Daher wird im Text von drei Betreibergruppen gesprochen, auch wenn bei der Beschreibung der Leistung das analoge Antennenfernsehen und DVB-T aus Nachfragersicht separat behandelt werden.
Die größten Kabelnetzbetreiber in Deutschland nach direkten Kundenbeziehungen sind Orion Cable (Marken: „EWT“, „Tele Columbus Nord“, „Tele Columbus Ost“, ca. 3,5 Mio. Direktkunden), Kabel Deutschland (ca. 3,0 Mio. Direktkunden), Unity Media (Marken: „ish“, „iesy“, „Tele Columbus West“, ca. 1,8 Mio. Direktkunden) sowie Kabel BW (Marken: „Kabel BW“, „Tele Columbus Südwest“, ca. 1,5 Mio.). Direkte Kundenbeziehungen weichen von der Grundgesamtheit der Einfamilienhäuser ab, da auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern in Abhängigkeit von der vertraglichen Ausgestaltung der Abrechnung Direktkunden eines Kabelnetzbetreibers sein können. Die Entscheidungsautonomie ist jedoch auch in diesem Fall eingeschränkt, da ein solcher Kunde grundsätzlich nur über die Alternative des terrestrisches Fernsehen mittels Zimmerantenne verfügt. Kabel Deutschland, Unity Media und Kabel BW haben darüber hinaus auch indirekte Endkundenbeziehungen, d. h. sie liefern Signale an andere Kabelnetzbetreiber mit direktem Endkundenkontakt. Inklusive der indirekten Kunden versorgt Kabel Deutschland ca. 9,6 Mio., Unity Media ca. 5,3 Mio. und Kabel BW ca. 2,3 Mio. Haushalte. Vgl. ANGA (2006). Stand: November 2006.
In Deutschland können die Angebote von SES Astra und Eutelsat direkt empfangen werden. Vgl. ANGA (o.J.). SES Astra ist mit insgesamt ca. 15,2 Mio. Satellitenhaushalten in Deutschland nach eigenen Angaben Marktführer. Vgl. Buschendorf (2005); Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2006), S. 66.
Analoge Sendestationen werden fast ausschließlich von Deutsche-Telekom-Tochter „T-Systems“ betrieben. Die Verbreitung von DVB-T wird neben T-Systems auch durch einige Landesrundfunkanstalten übernommen. Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten/ Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (2006), S. 16f.; Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2006), S. 63, 67f.; Büllingen/Stamm (2006), S. 20.
Im März 2005 hatte Premiere 3,3 Mio. und Kabel Deutschland ca. 225.000 Pay-TV-Kunden. Vgl. Premiere (2005), S. 3; Wilkens (2005).
Vgl. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2006), S. 47.
Vgl. Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2006), S. 51.
Vgl. Fußnote 1248 (S. 286) dieser Arbeit.
Vgl. Fußnote 1307 (S. 299) dieser Arbeit.
Vgl. analog Becker, J. (2002), S. 93.
Vgl. stellvertretend für viele Becker, J. (2002), S. 93; Hill/Fehlbaum/Ulrich (1994a), S. 67–83; Staehle (1999), S. 624–634; Kubicek/Thom (1976), Sp. 3988f.; Nieschlag/Dichtl/Hörschgen (2002), S. 614–618. Soziokulturelle Bedingungen beinhalten Einflussfaktoren, die aus der gesellschaftlichen Umgebung im weiteren Sinne auf Unternehmen bzw. Branchen einwirken. Vgl. Kreikebaum (1997), S. 45. Unter politisch-rechtliche Rahmenbedingungen werden einerseits durch gesetzgebende Instanzen vorgegebene juristische Restriktionen, aber auch Aktivitäten seitens beispielsweise Gewerkschaften, Verbraucherverbänden oder Parteien verstanden. Vgl. Kreikebaum (1997), S. 41; Wöhe/Döring (2000), S. 99. (Makro-) Ökonomische Bedingungen kennzeichnen Einflüsse durch volks-und weltwirtschaftliche Entwicklungen. Vgl. Nieschlag/Dichtl/Hörschgen (2002), S. 614. Gegenstand der Analyse technologischer Umweltbedingungen ist das für die Branche relevante bekannte oder noch in der Entwicklung befindliche technologische Wissen. Vgl. Becker, J. (2002), S. 93. Unter physische Determinanten fallen klimatische und (wirtschafts-) geographische Bedingungen. Nieschlag/Dichtl/Hörschgen (2002), S. 617. Kreikebaum analysiert des Weiteren ökologische Rahmenbedingungen bezüglich der Nutzung biologischer Ressourcen. Vgl. Kreikebaum (1997), S. 46. Um zu große Überschneidungen mit den im Text genannten fünf Faktoren zu vermeiden, werden auf gesetzgeberische Determinanten zurückfallende ökologische Kriterien politisch-rechtlichen Faktoren subsumiert, sind sie auf den gesellschaftlichen Wertewandel zurückzuführen, fallen sie unter soziokulturelle Faktoren. Vgl. Kreikebaum (1997), S. 40.
Vgl. Kreikebaum (1997), S. 40.
Vgl. Solon (2004), S. 8.
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Müller-Martini, M. (2008). Auswahl und Beschreibung des Referenzmarkts. In: Kundenkompetenzen als Determinanten der Kundenbindung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9766-1_16
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