Auszug
Durch § 34a EStG n. F. wird eine Begünstigung für die Reinvestition von erwirtschafteten Gewinnen bei Einzel- und Mitunternehmern1 eingeführt. Diese Steuerpflichtigen erhalten auf Antrag einen Liquiditätsvorteil durch die ermäßigte Besteuerung im Unternehmen belassener Gewinne. Es handelt sich dabei um ein Wahlrecht, das es dem Steuerpflichtigen überlässt, die Begünstigung in Anspruch zu nehmen oder darauf zu verzichten. Nach der neuen so genannten „Thesaurierungsbegünstigung“ unterliegt der Anteil des Gewinns aus einem Betrieb oder einem Mitunternehmeranteil, den der Steuerpflichtige im Wirtschaftsjahr nicht entnimmt, auf Antrag nicht mehr dem (i. d. R. höheren) persönlichen progressiven Steuersatz des Steuerpflichtigen, sondern einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Bei späterer Entnahme kommt es jedoch zu einer Nachversteuerung mit 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Die Regelung betrifft ausschließlich Gewinneinkünfte (d. h. Einkünfte aus Landund Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit).
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© 2008 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2008). Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung. In: Das neue Unternehmensteuerrecht. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9578-0_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9578-0_7
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-0675-5
Online ISBN: 978-3-8349-9578-0
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