Auszug
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 wurden die grundlegenden Ziele für die jetzt vorliegende Unternehmensteuerreform 2008 festgehalten. So heißt es dort u.a: „Die Bundesregierung setzt ihre Reformen des Steuerrechts mit dem Ziel fort, das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen und international wettbewerbsfähig zu gestalten.“ An dieser Stelle kann schon vorweggenommen werden, dass von einer Vereinfachung des Steuerrechts keine Rede sein kann. Hat sich der Leser erst einmal mit der Zinsschranke und der Th esaurierungsbegünstigung bei Personengesellschaft en beschäft igt, wird er den Autoren zweifellos zustimmen, dass diese Regelungen alles andere als Vereinfachungen des deutschen Steuerrechts sind. Ohne die zuverlässige Unterstützung durch seinen steuerlichen Berater wird kaum ein Unternehmen in der Lage sein, mit diesen Regelungen eigenständig umzugehen.
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© 2008 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2008). Die Unternehmensteuerreform 2008. In: Das neue Unternehmensteuerrecht. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9578-0_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9578-0_2
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