Auszug
Während eine Kooperation zwischen Wettbewerbern prinzipiell mit oder ohne Gründung einer eigenständigen Organisation möglich ist — Management und Beratungsverträge oder Marketingvereinbarungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen sind auch ohne eine gemeinschaftliche Organisationseinheit möglich — zeichnet sich ein Joint Venture gerade durch die gemeinschaftliche Schaffung einer neuen Organisationseinheit aus. Je nachdem, ob die Kooperationspartner sich auf der gleichen Wertschöpfungsstufe oder auf vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsstufen befinden, spricht man von horizontaler oder vertikaler Kooperation. Für die vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen gelten üblicherweise die Rechtsvorschriften des Gastlandes. Gerade in Ländern, die einen starken ausländischen Einfluss in ihrer Wirtschaft vermeiden wollen, ist das Joint Venture häufig die einzige Möglichkeit Eigenkapital zu übertragen. In China war das Joint Venture für lange Zeit der einzige Weg für ausländische Unternehmen, wirtschaftlich aktiv zu werden. Die Kapitalbeteiligung war dabei auf maximal 49 % begrenzt. Durch die Rechtslage in den verschiedenen Ländern kann es daher vorkommen, dass ein Unternehmen, das eigentlich eine andere Form des Markteintritts vorziehen würde, gezwungen wird, ein Joint Venture einzugehen.
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© 2008 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2008). Kooperativer Markteintritt durch Joint Ventures. In: Einführung in das Internationale Management. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9548-3_21
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Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-0404-1
Online ISBN: 978-3-8349-9548-3
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