Auszug
Ein unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Anleger unterliegt mit seinen gesamten Einkünften der Einkommensteuer, sog. Welteinkommensprinzip. Auch ausländische Erträge werden somit in die Einkommensteuer einbezogen. Zahlreiche Staaten (auch Deutschland) besteuern daneben aber auch solche Erträge, deren Quelle in ihrem Steuerbereich liegt (Quellensteuer). Ausländische Dividendenerträge unterliegen ebenso wie deutsche Dividenden dem Halbeinkünfteverfahren 1
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Biographie
Problematisch kann dabei die Einordnung von Erträgen als Dividenden oder Zinserträge sein. So steht z.B. brasilianische n Gesellschaften das Wahlrecht im Rahmen eines Gesellschafterbeschlusses zu, an die Anteilseigner entweder Dividenden oder unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerlich abzugsfähige Zinszahlung auf das Eigenkapital auszuschütten. Aktuell werden diese Zinszahlungen auf Eigenkapital durch die Kreditinstitute als Dividendenzahlung ausgewiesen und somit als Erträge im Helbeinkünfteverfahren, vgl. WM-Datenservice, Fachinformation F05 vom 14.02.2007
Gertrud Hussla, Handelsblatt vom 20.07.2006. „Anleger verschenken Millionen“.
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(2007). Ausländische Kapitaleinkünfte. In: Besteuerung von Kapitalanlagen. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9520-9_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9520-9_5
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-0513-0
Online ISBN: 978-3-8349-9520-9
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