Zusammenfassung
Eigenkapital ist im Gegensatz zum Fremdkapital nicht mit einer Rückzahlungsverpflichtung belastet. Es steht somit zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Eine vertragliche Ausstattung mit Eigenkapital, wie es für privatwirtschaftliche Unternehmen notwendig ist, kann aufgrund der historischen Entstehung von Bund, Ländern oder Kommunen nicht als Basis herangezogen werden. Das Eigenkapital der Gebietskörperschaft ergibt sich für die Eröffnungsbilanz daher aus der rechnerischen Differenz zwischen Vermögen und Schulden. In den Folgebilanzen wird das Eigenkapital fortgeschrieben und verändert sich abhängig von der Ergebnisrechnung.
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Raupach, B., Stangenberg, K. (2009). Eigenkapital. In: Doppik in der öffentlichen Verwaltung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9445-5_8
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Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-1360-9
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