Auszug
Teil 4 Abschnit 1 regelt die Gebühren des Rechtsanwalts als Verteidiger seines Mandanten. Im ersten Unterabschnitt, in VV-Nr. 4100, ist bestimmt, dass der Verteidiger zunächst eine Grundgebühr als Wahlanwalt in Höhe von EUR 30 bis EUR 300 erhält. Die Gebühr entsteht für, die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall nur einmal, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt sie erfolgt. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt, im Folgenden nur beigeordneter Rechtsanwalt genannt, erhält eine Festgebühr in Höhe von EUR 132.
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© 2007 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2007). Strafsachen. In: Die RVG-Prüfung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9385-4_5
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Publisher Name: Gabler
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