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Auszug

Bei der sog. Betriebsaufspaltung handelt es sich um eine rein steuerliche Begrifflichkeit. Vermögenswerte, die zivilrechtlich unterschiedlichen Rechtsträgern zustehen, werden ertragsteuerlich einem einzigen Rechtsträger zugerechnet. Während typischerweise ein Unternehmen im steuerlichen Sinn auch zivilrechtlich ein einheitliches Gebilde darstellt, ist bei der Betriebsaufspaltung ein einheitliches Unternehmen in zwei Unternehmen aufgespaltet. Auf der einen Seite handelt es sich hierbei um das Betriebsunternehmen, das die eigentliche unternehmerische Tätigkeit entfaltet und auf der anderen Seite um das Besitzunternehmen, das Anlagevermögen — etwa in Form von Grundstücken, Maschinen usw. - zur Verfügung stellt. Die Überlassung der Betriebsmittel von der Besitzgesellschaft an die Betriebsgesellschaft kann unterschiedlich zivilrechtlich ausgestaltet sein, etwa in Form eines Mietverhältnisses oder eines unentgeltlichen Leihverhältnisses.

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© 2007 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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(2007). Betriebsaufspaltung. In: Besteuerung der GmbH & Co. KG. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9305-2_8

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