Auszug
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist nicht nur forensisch, d. h. sie beschränkt sich nicht nur auf seinen Einsatz bei Gericht. Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO, § 1 BORA). Rechtspflege findet jedoch auch außerhalb des Gerichts statt — ein guter Anwalt kann im erheblichen Maße durch sein außerprozessuales Wirken die Justiz entlasten. Das wird auch vom Gesetzgeber durch das Gebührenrecht zunehmend honoriert. Fangen wir also mit dem Bemühen des Rechtsanwalts an, entweder einen Prozess zu vermeiden, oder aber auch den Prozess außergerichtlich vorzubereiten. Und Sie werden nicht geschont: Beginnen wir gleich mit einem „heißen Eisen“, nämlich mit einer Aufgabe, die in vielen Büros falsch gelöst wird — zum Nachteil des Mandanten. Dies führt dazu, dass Zinsen verschenkt werden, weil sie zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden.
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© 2006 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2006). Die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts. In: Training Fachkunde. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9224-6_1
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