Zusammenfassung
Nachdem ein IT-Projekt geplant und umgesetzt worden ist, wartet eine neue Herausforderung auf die Verantwortlichen: Sie haben die Aufgabe, den Nutzen zu heben, den das Projekt mit sich bringen sollte. Sie müssen dafür sorgen, dass die anvisierten Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen zu Buche schlagen, z. B. Prozesse schneller, kostengünstiger oder fehlerärmer verlaufen. Möglich auch, dass sie neue Dienstleistungen ins Angebot der öffentlichen Institution aufnehmen müssen. Wichtig ist in allen Fällen, Nutzen und Kosten von Anfang bis Ende eines IT-Projekts konsequent zu messen. Nur was quantifiziert wird, kann auch kontrolliert werden.
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Literatur
„Die richtigen Dinge tun“, also nach Erreichung der richtigen Ziele streben.
„Die Dinge richtig tun“, also die Ziele in der richtigen Art und Weise, d. h. schnell, günstig und qualitativ richtig anstreben.
Details hierzu finden sich in Kapitel 3; es lässt sich sogar argumentieren, dass Gesichtspunkte der Effektivität wegen der „Höherwertigkeit“ der betroffenen Güter im öffentlichen Sektor noch wichtiger sind.
Zwar haben 13 von 16 Bundesländern zur Prozessvereinfachung und Steigerung der Verwaltungseffizienz inzwischen Doppeljahreshaushalte, aber eine wirklich langfristige Finanzplanung wird auch durch diese nicht ermöglicht.
Angereizte Fluktuation beschreibt das Fördern von Personalfluktuation durch finanzielle und andere Anreize. Beispielhafte Instrumente können sein: Frühver-rentung, Abfindung, Altersteilzeit.
Herausgegeben von der KBSt, aufbauend auf den Vorschriften des § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO); vgl. hierzu Kapitel 3.
Gemeint ist hiermit das Zusammenfassen und „Managen“ von im Rahmen von Umstrukturierungen frei werdenden Kapazitäten — häufig als „k. w.“ eingeordnete Angestellte und Beamte — in einer eigenständigen Verwaltungseinheit. Mehr dazu im Verlauf des Kapitels.
Gemeint sind hier in § 16 Abs. 3 SGB II beschriebene Arbeitsgelegenheiten, bei denen die Beschäftigten zwar keinen Arbeitsvertrag, als Entschädigung für ihren Mehraufwand aber eine Entlohnung oder Entschädigung von meist einem Euro pro Stunde erhalten.
Detaillierte Darstellungen hierzu in McK Wissen 13 — Public Sector, 4. Jahrgang, Juni 2005.
§ 35 Abs. 1 BHO.
Gemäß dem Prinzip der Bruttoveranschlagung in § 15 BHO.
Vgl. auch § 17 Abs. 4 BHO: keine Veranschlagung von Ausgaben für denselben Zweck bei verschiedenen Titeln.
Vgl. §35 Abs. 2 BHO.
Vgl. § 19 BHO.
Vgl. §§26, 87 BHO.
Public Service Agreements, siehe Abbildung unten und vgl. Kapitel 3.
Vgl. hierzu auch die Ausführungen zu Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen in Kapitel 3.
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© 2005 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Hoch, D.J., Klimmer, M., Leukert, P. (2005). Zielgerade: Die Vorteile realisieren. In: Erfolgreiches IT-Management im öffentlichen Sektor. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9104-1_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9104-1_9
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-322-92375-2
Online ISBN: 978-3-8349-9104-1
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