Auszug
Der Arbeitgeber kann seinem Angestellten zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Angestellte im Außendienst tätig ist. Die Gestattung der privaten Nutzung ist vor dem Hintergrund hoher Anschaffungsund Betriebskosten für einen eigenen Pkw von großer Attraktivität für den Angestellten. Hinzu kommt, dass der Dienstwagen ab einer bestimmten Hierarchieebene zugleich Statussymbol ist. Bei leitenden Angestellten ist die Dienstwagenüberlassung gängige Praxis.
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© 2006 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2006). Vergabe von Dienstwagen. In: Arbeitsrecht — Ein Leitfaden für leitende Angestellte in eigener Sache. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9075-4_5
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Publisher Name: Gabler
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