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Auszug

Schutzrechte sind ein wichtiges Thema. Geht es um die mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter, so muss dies Thema im Rahmen der Geschäftsplanung sein. Geht es um die Sicherung bzw. Beanspruchung von Schutzrechten, muss dies einer der ersten Schritte Ihrer Gründungstätigkeit sein. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Schutzrechte explizit angemeldet werden müssen. Das Urheberrecht entsteht z. B. allein durch die Schaffung eines qualifizierenden Werkes. Marken können über ihre erlangte Bedeutung im Verkehr schutzwürdig sein. Eine gute Kenntnis der Schutzrechte, ihrer Wirkung und ihrer Inanspruchnahme ist für einen Gründer jedoch unerlässlich. Folgende Situationen sollen dies verdeutlichen:

  • █ Ihren Arbeitnehmern stehen Urheberrechte auf qualifizierende Werke zu. Unter Umständen kann dies Ihre Nutzung als Arbeitgeber einschränken.

  • █ Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist bei Diensterfindungen Ihrer Arbeitnehmer anzuwenden.

  • █ Patente müssen angemeldet werden, bevor sie öffentlich gemacht werden. Mögliche „Fehler“ können eventuell durch das Gebrauchsmusterrecht geheilt werden.

  • █ Der Nachbau von Produkten der Konkurrenz kann erlaubt sein und Ihnen das Leben erleichtern. Umgekehrt müssen Sie die Grenzen des Nachbaus kennen.

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© 2006 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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(2006). Schutzrechte. In: Praxishandbuch Unternehmensgründung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-9038-9_34

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