Zusammenfassung
Die Europäische Union hat insbesondere in den letzen 25 Jahren, also seit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986/87, ihre Kompetenzen deutlieh erweitert:
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1985 traf der Ministerrat noch fast alle Entscheidungen einstimmig und ohne das Europäische Parlament. Heute stellt das „ordentliche Gesetzgebungsverfahren“ die Regel dar. Hierbei entscheiden nationale Minister und Abgeordnete gemeinsam und nach dem Mehrheitsprinzip.
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1985 beschränkten sich die Gemeinschaftskompetenzen noch auf eng umrissene Bereiche der Wirtschaftspolitik, etwa die Agrar- und Wettbewerbspolitik. Heute haben die meisten EU-Länder den Euro als gemeinsame Währung und arbeiten in der Außen-, Sicherheits-, Innen und Justizpolitik eng zusammen. Über das Binnenmarktprojekt wirkt sich die europäische Gesetzgebung auf fast jeden nationalen Politikbereich aus.
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1985 umfasste die damalige EG zehn Mitglieder, die ökonomisch überwiegend ähnlich entwickelt waren. Heute sind es 27 Mitglieder, die enorme wirtschaftliche und politische Unterschiede aufweisen.
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© 2010 Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Kuhn, B. (2010). Die wichtigsten EU-Richtungsvorgaben der nächsten Jahre. In: EU-Leitfaden für Unternehmen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8854-6_7
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