Zusammenfassung
Der Gesundheitsbetrieb muss, wie jeder andere Betrieb auch, seinen fälligen kurzfristigen (< ein Jahr), mittelfristigen (ein bis fünf Jahre) oder langfristigen (> fünf Jahre) Verbindlichkeiten möglichst jederzeit, uneingeschränkt und fristgerecht nachkommen können, damit ein Liquiditätsmangel nicht zur Zahlungsunfähigkeit führt bzw. die Ursache für eine Insolvenz darstellt.
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