Zusammenfassung
Betriebliche Altersversorgung (bAV) sind alle Leistungen, die einem Arbeitnehmer zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung von seinem Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt wurden. Die Leistungen können als regelmäßige, zum Beispiel monatliche Rentenzahlungen, oder als einmalige Kapitalauszahlung geleistet werden. Zweck der Leistung muss stets die Versorgung des Arbeitnehmers beim Ausscheiden aus dem Arbeitsleben sein. Aus diesem Grunde werden Altersversorgungsleistungen in der Regel nur dann als bAV anerkannt, wenn die Altersrente frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnt.
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Altuntas, M. (2008). Die Betriebliche Altersversorgung. In: Deutsche Pensionsfonds. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8791-4_2
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Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-1348-7
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