Zusammenfassung
In der beschreibenden Statistik im Kap. 5 bis 10 (deskriptiv; descriptive statistics) beschränkt sich die Gültigkeit der Datenanalyse schlicht und ergreifend auf die untersuchten Fälle oder Stichprobenelemente, ob Personen, Unternehmen oder Laborproben. Sobald man sich überlegt, inwiefern die Ergebnisse für eine größere (Grund)Gesamtheit Geltung haben, kommt die Frage nach der „Repräsentativität“ der beschriebenen Stichprobe auf. Repräsentativität wird intuitiv so aufgefasst, dass die untersuchten Fälle die Grundgesamtheit irgendwie widerspiegeln, d. h. deren unterscheidbare Teilgruppen alle in ihrer Besonderheit und Zusammensetzung berücksichtigen. Mathematisch geht es aber vielmehr darum, dass die Fälle durch ein „Zufallsverfahren“ mit bekannten Auswahlwahrscheinlichkeiten in die Stichprobe aufgenommen werden, siehe Kap. 12.
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Akkerboom, H. (2010). Verallgemeinernde Analyse statistischer Daten. In: Wirtschaftsstatistik im Bachelor. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8762-4_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8762-4_11
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