Zusammenfassung
Die Klassifikationen von Rechnungslegungssystemen, die ein kontinentaleuropäisches Cluster identifizieren und diesem das deutsche und französische Rechnungslegungssystem zurechnen, ziehen zur Begründung der Clusterbildung einhellig das der Privatrechtsvergleichung entliehene Argument heran, wonach kontinentaleuropäische Rechnungslegungssysteme aufgrund der ihnen zugrundeliegenden legalistischen Rechtsordnungen durch eine vornehmlich gesetzliche Regulierung gekennzeichnet sind. Wenngleich die Similarität des deutschen und französischen Rechnungslegungssystems – wie sie aus einem auf der Makroebene angesiedelten (privatrechtlichen) Vergleich hervorgeht – unbestritten gegeben ist, könnten angesichts der in dieser Arbeit identifizierten Unterschiede das deutsche vornehmlich aber das französische Rechnungslegungssystem ebenso als dem anglo-amerikanischen Rechnungslegungsmodell ähnlich eingestuft werden – für das im Folgenden das amerikanische Rechnungslegungssystem Pate steht.
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Schulte, M. (2010). Interpretation und Würdigung der Vergleichsergebnisse. In: Systemdenken im deutschen und französischen Handelsbilanzrecht. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8684-9_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8684-9_4
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