Zusammenfassung
Die handelsrechtlichen GoB stellen nach herrschender Lehre Rechtsnormen dar, die im Vergleich zu „bloßen Tatsachenfeststellungen“ (bzw. fachtechnischen Normen) revisibel sind und als solche „nicht außerhalb des gesetzten Rechts [stehen], sondern […] Konkretisierungen desselben“ darstellen. In dieser Funktion bilden die GoB den „zentralen unbestimmten Rechtsbegriff des Bilanzrechts“. Aus der Qualifikation der GoB als Rechtsnormen folgt, dass ihre Gewinnung Rechtsfindung ist, „sei es als Auslegung bestehender GoB, sei es als – über die Grenzen der Auslegung hinausgehende – Rechtsfortbildung durch Konk-retisierung der GoB“. Nach modernem Verständnis bilden die GoB „kein Konglomerat einzelner Bräuche oder Regeln“, die sich induktiv durch Feststellung der Kaufmannsübung ergeben; sie stellen stattdessen „in ihrer Gesamtheit ein System sich wechselseitig ergänzender und beschränkender Grundsätze“ dar.
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Wolf, S. (2010). Bilanzierung von Zuschüssen nach HGB. In: Bilanzierung von Zuschüssen nach HGB und IFRS. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8671-9_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8671-9_3
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-1770-6
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