Zusammenfassung
In Abschnitt 2.1 wurde bereits kurz auf die Stellung von Märkten als eine Form von einzelwirtschaftlichen Institutionen, die Einfluss auf Tauschverhältnisse nehmen, hingewiesen. Diese noch sehr rudimentäre Einordnung ist nunmehr zu erläutern. Zunächst bedarf es vor allem einer Präzisierung des Begriffes „Markt“. Markt ist ein Terminus, der in vielfältigen Zusammenhängen und Bedetungen Verwendung findet. Mit Schneider (1995) lassen sich zumindest drei grundlegende Verständnisse von Markt unterscheiden (auch Engelhardt 1995a): Umgangssprachlich stellt ein Markt einen Ort dar, an dem Menschen zum Zwecke des Tausches zusammenkommen. Als Musterbeispiel kann hierbei der Wochenmarkt gelten, aber auch die Begriffe „Supermarkt“ oder „Flohmarkt“ zeugen von einem derartigen Begriffsverständnis. Betrachtet man den „Immobilienmarkt“ oder den „Gebrauchtwagenmarkt“, so wird deutlich, dass ein persönliches Zusammentreffen der Menschen an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit nicht zwingende Voraussetzung für derartige Märkte ist. Nicht zuletzt die in neuerer Zeit entstandenen so genannten „elektronischen Märkte“ belegen die weite Verbreitung des umgangssprachlichen Marktbegriffs, der für die vorliegenden Zwecke jedoch nicht zu überzeugen weiß, da es ihm an der nötigen Präzision fehlt.
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Freiling, J., Reckenfelderbäumer, M. (2010). Der Markt aus einzelwirtschaftlicher Sicht. In: Markt und Unternehmung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8573-6_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8573-6_3
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-1710-2
Online ISBN: 978-3-8349-8573-6
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