Zusammenfassung
Das Ziel der Außenprüfung ist die Ermittlung und Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen (§ 196 AO). Die beabsichtigte Durchführung einer steuerlichen Außenprüfung ist dem Steuerpflichtigen mit angemessener Frist im Voraus durch Übersendung einer Prüfungsanordnung mitzuteilen. Diese Ankündigung dient unter anderem dem Ziel, dass sich der Adressat in angemessener Zeit auf die Prüfung vorbereiten kann, um damit einen störungsfreien Prüfungsablauf sowohl aus Sicht des Unternehmens als auch aus Sicht der Finanzverwaltung zu gewährleisten.1 Nach § 5 Abs. 4 BpO kann ein Zeitraum von vier Wochen bei Großbetrieben bzw. von zwei Wochen bei mittleren Betrieben als angemessen angesehen werden.2 Letztendlich ist die Bemessung einer angemessenen Vorbereitungszeit durch den Prüfer im Einzelfall zu entscheiden, wobei eine Frist bzw. die Bekanntgabe lediglich einen Arbeitstag vor Prüfungsbeginn als unangemessen kurz angesehen wird. Dies macht aber deutlich, dass die Zeit zur Vorbereitung auf eine digitale Prüfung nicht ausreichen wird, wenn das Unternehmen erst mit dem Erhalt der Prüfungsanordnung mit der Vorbereitung beginnt.3
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© 2010 Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
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Krüger, R., Schult, B., Vedder, R. (2010). Die Vorbereitung auf die digitale Außenprüfung. In: Digitale Betriebsprüfung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8557-6_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8557-6_5
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-0676-2
Online ISBN: 978-3-8349-8557-6
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