Zusammenfassung
Die ersten finanziellen Mittel erhielt die Rentenbank durch das European Recovery Program (ERP), den sogenannten Marshall-Plan. Noch Ende 1953 stammten 60 Prozent der ausgeliehenen Gelder der Rentenbank aus ERP-Mitteln bzw. von der Economic Cooperation Administration (ECA). Als Bindeglied fungierte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Obwohl die Summen im Zeitablauf absolut stiegen, konnte die Abhängigkeit der Rentenbank von diesen Refinanzierungsmitteln verringert werden. Zusätzlich steuerte der Bund noch regelmäßig 50 Mio. DM aus dem Arbeitsbeschaffungs-Etat bei – erstmals 1950. Im Laufe der Zeit konnte sich die Rentenbank auch von den Bundesmitteln zunächst unabhängiger machen. Der Anteil des Zusagevolumens der Rentenbank aus Bundesmitteln fiel von 27 Prozent im Jahr 1951 auf 7,6 Prozent im Jahr 1956. Erst mit den „Grünen Plänen“ stieg der Wert wieder auf 28 Prozent.
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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH
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Schneider, A. (2009). Die Refinanzierung der Rentenbank. In: Immergrüner Wandel. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8531-6_5
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Publisher Name: Gabler
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