Zusammenfassung
Zielsetzung der Grunderwerbsteuer ist die Besteuerung der Verkehrsvorgänge, die inländische Grundstücke betreffen. Die Grunderwerbsteuer lässt sich als besondere Verkehrsteuer charakterisieren, die den Übergang der Verfügungsmacht an einem inländischen Grundstück besteuert. In der Sache ist sie damit eine Umsatzsteuer für Grundstücke. Deshalb könnte steuertechnisch ebenso eine Integrierung in die allgemeine Umsatzsteuer erwogen werden. Dies wird jedoch im allgemeinen als nicht sinnvoll erachtet, da die meisten Grundstücksübertragungen im privaten Bereich stattfinden, die Umsatzsteuer aber nur auf Lieferungen und Leistungen eines Unternehmers erhoben wird. Die Grunderwerbsteuer bezieht sich nur auf inländische Grundstücke (§ 1 Abs. 1 Satz 1 GrEStG). Sie ist damit – wie die Gewerbesteuer – vom Inlandscharakter geprägt.
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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH
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Kraft, C., Kraft, G. (2009). Die Grunderwerbsteuer. In: Grundlagen der Unternehmensbesteuerung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8235-3_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8235-3_10
Publisher Name: Gabler
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