Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der staatlichen Beaufsichtigung von Universalbanken auf der Grundlage der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsnormen. Unter „Aufsicht“ ist allgemein eine überwachende Tätigkeit zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter Gruppen (Stakeholder) zu verstehen. Die Überwachung1 der Geschäftsaktivitäten von Banken erfolgt durch verschiedene Institutionen innerhalb und außerhalb der Bankunternehmung: Intern vor allem durch ihr Aufsichtsorgan2 und das Interne Überwachungssystem3, extern insbesondere durch die Wirtschaftsprüfung4, die Sicherungseinrichtungen der Bankenverbände5 sowie die hier behandelte staatliche Bankenaufsicht, deren behördliche Träger die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)6 und die Deutsche Bundesbank sind. Aufsichtsrechtliche Grundlage ist das Gesetz über das Kreditwesen (KWG)7, das im Einzelnen durch Verordnungen, Grundsätze, Verlautbarungen und Rundschreiben der BAFin konkretisiert wird8.
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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH
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Roland Günter, J. (2009). Einleitung. In: Bankenrating. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8184-4_1
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Print ISBN: 978-3-8349-1498-9
Online ISBN: 978-3-8349-8184-4
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