Auszug
Zur Schaffung eines grundlegenden Verständnisses, hinsichtlich der Untersuchung der hergeleiteten Forschungshypothesen werden in diesem Abschnitt zunächst die Grundlagen der empirischen Untersuchung dargestellt. Hierzu werden die Vorgehensweise, das Erhebungsdesign, die Konzeption der Fragebögen und der Ablauf der Befragung im Einzelnen aufgezeigt, bevor die Ergebnisse der empirischen Untersuchung dargestellt werden.
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Literatur
Vgl. hierzu Kapitel 3 der vorliegenden Arbeit.
Vgl. Homburg / Giering (1996), S. 11.
Insgesamt wurden 14 Experten (Geschäftsführer, Personalleitungen und Ärzte) mündlich und zwei telefonisch befragt. Die Experten wurden aus dem Bereich Krankenhaus und Krankenhausberatung ausgewählt. Vgl. zu den durchgeführten Expertengesprächen Anhang E.
Vgl. z. B. Zikmund (2003) und zugleich Hammann/Erichson (2005).
In Anlehnung an Helmig (2005), S. 170 und Huber (2005), S. 112.
Einen Überblick der verschiedenen methodischen Ansätze zur Erhebung empirischer Daten gibt beispielsweise Berekoven et al. (2006), S. 95 ff.
Vgl. zum quantitativen und qualitativen Forschungsansatz beispielsweise Tomczak (1992), Vgl. ebenso Helmig (2005), S. 167 f.; Riesenhuber (2007), S. 5 ff.
Vgl. Kepper (1996), S. 15 f.; Helmig (2005), S. 167.
Vgl. Kepper (1996), S. 8; Helmig (2005), S. 167.
Vgl. dazu u. a. Berekoven et al. (2006) und zugleich Stock-Homburg (2007).
Vgl. (Fritz ) 1995, S. 94 f. und zugleich Helmig (2005), S. 170.
Vgl. zu den unterschiedlichen Ausprägungsmerkmalen auch Abschnitt 2.1.1.
Es können lediglich Ausgestaltungsunterschiede der verschiedenen Arbeitszeitmodelle aufgrund von trägerspezifischen Tarifverträgen bestehen, welche jedoch wiederum alle den rechtlichen Rahmenbedingungen der ArbZG unterliegen. Vor diesem Hintergrund scheint die Einbeziehung aller Krankenhäuser als gerechtfertigt. Vgl. zu den Abweichungsmöglichkeiten auch § 7 ArbZG.
Vgl. zum empirischen Erhebungsdesign auch Abb. 18. Um Wahrnehmungsverzerrungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn für einen Teil der Stichprobe Informationen von verschiedenen Probanden vorliegen. Vgl. dazu Homburg (2007), S. 43.
Vgl. Stock-Homurg (2007), S. 44 f. und vgl. auch ausführlich zu Wahrnehmungsverzerrungen im Kundenkontakt Homburg/Stock (2000).
Die Adressen und Ansprechpartner für die empirische Erhebung wurden dem Adressverzeichnis „Deutsches Krankenhaus Adressbuch“ entnommen. Vgl. dazu Deutsches Krankenhaus Adressbuch (2004).
Da die Anzahl der Krankenhäuser in der Datenbank mit den Angaben des Statistischen Bundesamtes in etwa übereinstimmt, kann da von ausgegangen werden, dass mit Hilfe der Datenbank nahezu alle Krankenhäuser in Deutschland erfasst werden konnten. Vgl. dazu auch Statistisches Bundesamt (2006).
Bei einer reinen Zufallsauswahl hat jedes einzelne Element der Grundgesamtheit eine gleich große Chance mit in die Stichprobe aufgenommen zu werden und entspricht folglich den Anforderungen einer empirischen Untersuchung. Vgl. dazu auch Ernst (2004), S. 563.
Anhang A.
Vgl. dazu auch Helmig (2005), S. 172 und Malhotra (2007).
Während der empirischen Erhebung war die Thematik bereits ständig in den Medien vertreten. Manche Geschäftsführungen fürchteten mit einer Befragung Forderungen ihrer Ärzte loszutreten.
Manche Krankenhäuser sahen z. B. in der Einholung des Ein verständnisses bei der MAV ein zu großes Hindernis.
Vgl. Anhang B.
Vgl. Anhang C.
Vgl. Anhang D. Da das Krankenhaus aufgrund von datenschutztechnischen Gründen keine Angaben über die Patienten machen darf und folglich kein personifiziertes Anschreiben möglich war, erschien diese Vorgehensweise am praktikabelsten.
Das Merkmal „Trägerschaft“ wurde nicht explizit im Fragebogen erhoben, konnte jedoch nachträglich durch die genaue, Zuordnungsmöglichkeit der jeweiligen Fragebögen zum entsprechenden Krankenhaus ergänzt werden.
Vgl. dazu Statistisches Bundesamt Deutschland (2006).
Vgl. Statistisches Bundesamt (2006).
Vgl. u. a. Homburg / Pflesser (2000), S 459 f.; Dietrich (2005), S. 275 ff.; Helmig (2005), S. 267 ff. Vgl. auch die Fragebögen der vorliegenden Studie im Anhang A-D.
Im Fragebogen wurde explizit darum gebeten, dass eigene Arbeitszeitmodell zu skizzieren. (Vgl. dazu auch Anhang C). Mit Hilfe dieser Angaben und zuvor gemachter Angaben durch die Geschäftsführungen, ob bereits Arbeitszeitmodelle nach dem neuen ArbZG angewendet werden und den in Abschnitt 2.2.3. aufgezeigten Einordnungskriterien, konnten die zwei Gruppen unterteilt werden.
Diese Probandengruppe wird in der vorliegenden Arbeit auch als „neues Arbeitszeitmodell“ bezeichnet.
Für diese Probandengruppe wird in der vorliegenden Arbeit auch die Begrifflichkeit „altes Arbeitszeitmodell“ verwendet.
Vgl. dazu Abschnitt 6.1.2.1.
Wie oben aufgezeigt wurden die Probanden in die Gruppen „altes Arbeitszeitmodell“ und „neues Arbeitszeitmodell“ unterteilt. Fehlende Werte werden durch die Mittelwerte der gleichen Probandengruppe, d. h. der Managerdaten des „alten“ oder „neuen“ Arbeitszeitmodells ersetzt.
Vgl. zu diesem Vorgehen Göthlich (2007), S. 124 f. Göthlich (2007) legt in seinem Beitrag das Mittelwertergänzungs verfahren als Verfahren zur Behandlung fehlender Daten in empirischen Untersuchungen dar.
Vgl. zu diesem Vorgehen auch Morgan / Piercy (1998); Herrington/Lomax (1999) und Stock-Homburg (2007), S. 126 f.
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(2008). Konzeption der empirischen Untersuchung. In: Arbeitszeitmodelle im ärztlichen Dienst. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8126-4_6
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