Auszug
Um Handelsbeschränkungen abzubauen und weltweit möglichst einheitliche Regelungen für Ein- und Ausfuhrgeschäft e zu erreichen, wurden auf internationaler Ebene die Grundlagen des Zollrechts festgelegt. Mit der Gründung des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) im Jahre 1947 und seiner Nachfolgeorganisation, der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation—WTO) 1994 wurde der Rahmen für entsprechende multilaterale Handelsvereinbarungen geschaff en. Die für alle WTO-Vertragsparteien geltenden Grundregeln des internationalen Handelsrechts sind im GATT-Übereinkommen enthalten. Dieses wird durch mehrere zusätzliche Übereinkommen (z. B. das Zollwertübereinkommen—GATT-Zollwertkodex1) ergänzt. Zusätzlich werden durch die Weltzollorganisation (World Customs Organisation—WCO) Übereinkommen ausgearbeitet, deren Ziel die weltweite Vereinheitlichung des Zollrechts und der Zolltarife ist. All diese internationalen Übereinkommen sind für die Mitgliedsstaaten der jeweiligen Organisation verbindlich, gelten jedoch nicht direkt für die Beteiligten in den betreff enden Staaten oder Staatengemeinschaften. Sie bedürfen somit einer Umsetzung in das jeweilige Recht.
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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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(2009). Kurze Einführung in das Zollrecht. In: Zoll und Umsatzsteuer. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8049-6_1
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