Auszug
Vor Chinas Beitritt zur Welthandelsorganisation am 11. Dezember 2001 existierten in vielen Sektoren (Branchen) Beschränkungen für Auslandsinvestoren, 100%ige Tochterunternehmen gründen zu dürfen. Das mit der VR China und der Welthandelsorganisation geschlossene Abkommen sah einen detaillierten Zeitplan vor, wie verschiedene Sektoren über eine Zeitschiene von 2002 bis 2007 geöffnet werden sollten. Danach wurden die Beschränkungen im Dienstleistungsbereich (Banken, Versicherungen und Handel) aufgehoben. Bis auf weiteres ist es nicht gestattet, 100%ige Auslandsunternehmen im Bereich Automobilhersteller und ausländische Versicherer zu gründen. In diesem Bereich sind nur Unternehmen mit chinesischem Partner erlaubt, an denen der Auslandsinvestor eine maximale Beteiligung in Höhe von 50 % der Gesellschaftsanteile halten darf. Im Medienbereich und im Fondswesen kann ein ausländischer Investor als Minderheitsgesellschafter nur bis 49 % der Anteile zeichnen.
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(2009). Sektorale Öffnung des Arbeitsmarktes für Auslandsunternehmen. In: Erfolgreiches Personalmanagement in China. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8048-9_3
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