Auszug
Asset-Backed Securities gelten — immer noch — als risikoarm, auch wenn seit ihrem nun mehr als 20-jährigen Bestehen eine Reihe von Ausfällen zu verzeichnen waren. Die Beispiele der US-amerikanischen Verbriefungen (vgl. Kapitel 6.3.) haben gezeigt, dass auch im Gesundheitswesen schon ABS im Wert von einigen Milliarden US$ ausgefallen sind. Ausgehend vom Scheitern der beschriebenen Transaktionen sollen im Folgenden die besonderen Risiken von ABS im Gesundheitswesen genannt werden.
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Literatur
Vgl. vor allem Adelson/ Bartlett (2004); Moody’s (2004b).
Vgl. Moody’s (2004b), S. 9.
Für eine ausführliche Darstellung der Risiken von ABS-Transaktionen siehe insbesondere Bär (2000), S. 193–206, dort vor allem Abbildung 5/1 auf S. 196.
Vgl. Bär (2000), S. 196, 198–199.
Bär (2000), S. 199.
Bei der Aufarbeitung des NCFE-Falls durch den Konkursverwalter wurde auch festgestellt, dass es zwischen den SPVs NPF XI und NPF XII zu zahlreichen Transaktionen kam, mit denen jahrelang der Eintritt eines sog. „Minimum Reserve Requirement Defaults“ verhindert wurde. Dabei wurden monatlich (teilweise sogar wöchentlich) Gelder zwischen den beiden SPVs einerseits und den einzelnen Konten des jeweiligen SPVs andererseits hin-und her verschoben. Eine Folge: „(...) in the aggregate, there were more than $ 8 billion of such transactions during the four years prior to the Petition Date, (...).“ In re National Century Financial Enterprises, Inc., Case No. 02-65235 (2004), Final Disclosure Statement, S. 39.
Vgl. dazu Kaplan/ Wickouski (2003), S. 29–30, 56; Macaulay (2004), S. 268.
Vgl. Spradling (2003), S. 59–64. Bei den Interviews zu diesem Fall wurden von verschiedenen Interviewpartnern interessanterweise die Verantwortung und die Schuld verschiedenen Beteiligten zugewiesen. Rating-Agenturen machen in erster Linie NCFE und die Wirtschaftsprüfer sowie die Treuhänder dafür verantwortlich, da sie auf deren Informationen angewiesen sind. Banken machen sowohl die Treuhänder verantwortlich (solange sie selber nicht zu den treuhandführenden Banken gehörten) als auch die undurchsichtige und unzureichende Ausgestaltung der Verträge zwischen den Krankenhäusern und NCFE sowie zwischen NCFE und den SPVs. Juristen sahen oft Banken in der Schuld, da nach ihrer Meinung das „Business Model“ selbst, d. h. die Art der Berechnungen der Forderungen, „Advance Rates“, Reservekonten etc. eine schlechte Struktur aufwies.
In der Praxis werden daher sog. „Opinion Letters“ durch die Juristen abgegeben. Dazu Flägel (2005), S. 197: „Diese Opinion Letters gehören zu den intellektuell anspruchsvollsten Dokumenten einer Securitization und erfordern wegen des mit ihnen einhergehenden Haftungsrisikos eine präzise Analyse und Ausgestaltung der Transaktionsdokumente (...).“
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(2008). Risiken von ABS-Transaktionen im Gesundheitswesen. In: Asset Securitization im Gesundheitswesen. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8040-3_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8040-3_13
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8350-0969-1
Online ISBN: 978-3-8349-8040-3
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