Zusammenfassung
Das Sachenrecht befindet sich im dritten Buch des BGB. Doch auch wenn das Sachenrecht in seinen wesentlichen Grundzügen in den §§ 854 bis 1296 BGB festgelegt ist, so finden sich auch gesetzliche Regelungen zum Sachenrecht in den Vorschriften der übrigen Bücher des BGB, wie z.B. in den §§ 90 ff. BGB, sowie in anderen Gesetzen, wie beispielsweise dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Regelungsgehalt des Sachenrechts sind die Beziehungen zwischen Personen und Sachen. Hierbei werden insbesondere die Pflichten bzw. Befugnisse der Personen dargestellt, sowie die Änderung von Rechten an Sachen normiert. Aus diesem Grund werden im Sachenrecht beispielsweise Themenbereiche wie Eigentum, Besitz, die Rechte an Grundstücken sowie Sicherungsmittel wie Hypothek und Grundschuld geregelt. Die für die Praxis des Sachenrechts wichtigsten Begriffe, sind die des Eigentums und des Besitzes. Sie zählen zu den dinglichen Rechten und damit zu den absoluten Rechten. Anders als im Schuldrecht oder auch im Schadensersatzrecht, wo das Bürgerliche Gesetzbuch gewöhnlich relative Rechte beschreibt, welche lediglich zwischen den Vertragsparteien bzw. zwischen dem Schädiger und dem Geschädigte bestehen, handelt es sich bei den sachenrechtlichen dinglichen Rechten um absolute Rechte, die ihre Wirkung automatisch gegenüber jedermann entfalten.
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Wien, A. (2012). Sachenrecht. In: Bürgerliches Recht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-7091-6_5
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8349-2618-0
Online ISBN: 978-3-8349-7091-6
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