Zusammenfassung
Der Besondere Teil des Schuldrechts enthält im BGB die gängigen Vertragstypen, die im Rechts- und Geschäftsleben tagtäglich abgeschlossen werden. Hierzu zählen Kauf, Tausch, Darlehen, Schenkung, Miete, Pacht, Leihe, Dienstvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag und Maklervertrag. Im BGB existiert keine abschließende Aufzählung der gängigen Vertragstypen. Vielmehr enthält der Gesetzestext neben den oft anzutreffenden Vertragsarten auch so genannte Verträge „sui generis“, was soviel heißt wie „Verträge eigener Art“. Ihre Existenz ist auf die in Deutschland geltende Vertragsfreiheit zurückzuführen. Aber nicht nur die durch Rechtsgeschäft vereinbarten Schuldverhältnisse werden im „Besonderen Teil“ des Schuldrechts dargestellt; auch nicht rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse wie die Geschäftsführung ohne Auftrag, die ungerechtfertigte Bereicherung und die Schadensersatzvorschriften des Deliktsrechts gehören hierzu.
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Wien, A. (2012). Besonderes Schuldrecht. In: Bürgerliches Recht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-7091-6_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-7091-6_4
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8349-2618-0
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