Zusammenfassung
Ein Freistellungsauftrag (FSA) bewirkt, dass Kapitalerträge (z. B. Zinsen und Dividenden) bis zur Höhe des erteilten FSA ohne Abzug von Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer ausgezahlt werden. Die Höhe des erteilten FSA darf bei Alleinstehenden den Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR, bei Zusammenveranlagung 1.602 EUR nicht übersteigen. Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorliegen, können entweder einen gemeinsamen FSA bis zum gemeinsamen Sparerpauschbetrag von 1.602 EUR oder Einzelfreistellungsaufträge bis zu jeweils 801 EUR erteilen. Der FSA für eine gemeinsame Veranlagung ist von beiden Eheleuten zu unterschreiben.
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Grundmann, W., Rathner, R. (2011). Kontoführung. In: Bankwirtschaft – Rechnungswesen und Steuerung – Wirtschafts- und Sozialkunde. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6941-5_1
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