Zusammenfassung
Im Unterschied zum Eigenkapital, das dem Unternehmen von den Eigenkapitalgebern (Eigentümern) zeitlich unbefristet überlassen wird, steht Fremdkapital dem Unternehmen nur zeitlich befristet zur Verfügung. Dem Fremdkapital liegen stets Verpflichtungen zu Grunde, die mit einer bestimmten Fristigkeit beglichen werden müssen. Für die Bilanzierung ist es dabei von Belang, inwieweit die Verpflichtung ihrem Eintritt bzw. ihrer Höhe nach feststeht. Steht zum Bilanzstichtag sowohl die Höhe als auch der Eintritt selbst fest, so handelt es sich um eine Verbindlichkeit (vgl. Abschnitt D 6.3), die als solche zu bilanzieren ist. Sind hingegen zum Bilanzstichtag der Eintritt selbst und/oder die Höhe der Verpflichtung unsicher, so spricht man von Rückstellungen (vgl. Abschnitt D 6.2). Diese sind ebenfalls zu passivieren, d. h. auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Von den Rückstellungen zu unterscheiden sind die sog. Eventualverbindlichkeiten. Hierbei handelt es sich um mögliche Verpflichtungen mit deren Eintritt allerdings nicht gerechnet wird. Ihnen fehlt es an dem die Verpflichtung begründenen Ereignis in der Vergangenheit.
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Auer, B., Schmidt, P. (2012). Fremdkapital. In: Schmidt, M. (eds) Buchführung und Bilanzierung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6917-0_28
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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