Zusammenfassung
Das Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich wurde 1994 aus der staatlichen Verwaltung ausgegliedert und besteht seither als selbstständiges Dienstleistungsunternehmen öffentlichen Rechts. Ziel der Ausgliederung war vor allem die Verstärkung der Serviceorientierung und KundInnennähe. Die Kernaufgaben des AMS bestehen darin, Arbeitsuchende zu beraten und sie auf geeignete Arbeitsplätze zu vermitteln bzw. offene Stellen in Unternehmen zu besetzen. Um auf die regionalen Besonderheiten des Arbeitsmarkts flexibel reagieren zu können, ist das AMS dezentral in neun Landesorganisationen und eine Bundesorganisation gegliedert. Letztere legt die arbeitsmarktpolitischen Jahresziele fest, verteilt das Budget und erstellt Richtlinien für eine einheitliche Bereitstellung der Dienstleistungen, der arbeitsmarktpolitischen Förderungen und auch für das Personalmanagement. Die Auswahl von MitarbeiterInnen und Führungskräften liegt in der Kompetenz der Landesorganisationen. Lediglich der Vorstand und die Landesgeschäftsführung werden vom Verwaltungsrat für jeweils fünf Jahre befristet bestellt.
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Stockhammer, H. (2011). Praxisbeispiel Arbeitsmarktservice Österreich: Gleichstellungscontrolling mittels Zielvereinbarungen. In: Krell, G., Ortlieb, R., Sieben, B. (eds) Chancengleichheit durch Personalpolitik. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6838-8_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6838-8_10
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2979-2
Online ISBN: 978-3-8349-6838-8
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