Zusammenfassung
In der Ausgangssituation wurde unterstellt, dass die Finanzierung der betrachteten Gesellschaft ausschließlich durch den Gesellschafter erfolgt. Dadurch ergaben sich zwei wesentliche Aspekte hinsichtlich der Zinsschrankenregelung. Zum einen entfaltet die Zinsschrankenregelung in denjenigen zweistufigen Unternehmenskonstellationen mit einer Personengesellschaft als Tochtergesellschaft aufgrund der Zurechnung des Gesellschafterdarlehens zum SBV II und damit zur Betriebszugehörigkeit keine Wirkung und zum anderen ist aufgrund von § 8a Abs. 2 und 3 KStG ein Escape aufgrund fehlender Konzernzugehörigkeit zumindest in der konzernfreien Konstellation ausgeschlossen.
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Wittmann, A. (2011). Änderung der Finanzierungsform: Fremdfinanzierung durch Dritte. In: Die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6799-2_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6799-2_6
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-3020-0
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