Zusammenfassung
Der Begriff der Prüfung kann definiert werden als „eine von natürlichen, organisatorisch prozessunabhängigen Personen durchgeführte Veranstaltung … , die aus dem Vergleich von Ist-Objekten mit den entsprechenden Soll-Objekten und der daran anschließenden Urteilsbildung sowie ggf. Urteilsmitteilung besteht.“ 12 In der Terminologie der Prüfungslehre wird Prüfung als Unterbegriff von Überwachung verwendet. Erfolgt eine Überwachung prozessabhängig, bezeichnet man sie als Kontrolle; erfolgt die Überwachung dagegen prozessunabhängig, spricht man von Prüfung. Bei dem Begriff der Prüfung, für den auch synonym der Begriff Revision verwendet werden kann, unterscheidet die Prüfungslehre zwischen interner und externer Prüfung.
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Giezek, B. (2011). Prüfungstheoretische Grundlagen. In: Monetary Unit Sampling. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6588-2_2
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Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2714-9
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