Zusammenfassung
Schon im Vorfeld des Abschlusses eines Arbeitsvertrages hat der Arbeitgeber wesentliche rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Stellenausschreibung und beim Bewerbungsgespräch ist Vorsicht geboten, damit die Bewerber sich nicht diskriminiert fühlen bzw. um sich vor Klagen abzusichern. So muss beispielsweise schon im Rahmen der Stellenausschreibung14 und im Bewerbungsgespräch15 darauf geachtet werden, dass im Ausschreibungstext sowohl die weibliche als auch die männliche Form verwendet wird. Grundlage hierfür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches im Folgenden näher dargestellt wird.
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Wien, A. (2009). Stellenausschreibung und Bewerbungsgespräch. In: Arbeitsrecht. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6542-4_2
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