Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit Personalentwicklung in Unternehmen wird über rechtliche Problemstellungen wenig gesprochen. Das mag zum einen daran liegen, dass das Arbeitsrecht den Begriff Personalentwicklung so nicht kennt. Zum anderen bestehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wenige Ansatzpunkte für rechtliche Auseinandersetzungen bei Maßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung, da diese, wenn sie entstehen, meist gütlich beigelegt werden. Ohne Zweifel existieren aber rechtliche Regeln, die für alle an Personalentwicklung Beteiligten in Unternehmen oder Behörden gelten. Diese zu kennen verschafft den Vorteil, bei aller sonst vorhandenen Professionalität in der Vorbereitung und Durchführung von Personalentwicklungsmaßnahmen das Risiko zu vermeiden, rechtliche Fehler zu begehen, durch die das Erreichen der Bemühungen eventuell gefährdet werden kann. Zum anderen fördern sichere rechtliche Kenntnisse bei allen Beteiligten ein höheres Vertrauen in die handelnden Personen, was wiederum motivierend wirkt, die Möglichkeiten der Personalentwicklung auch auszuschöpfen.
In dieser Arbeit wird abweichend von den restlichen Beiträgen des Handbuchs das in den Rechtswissenschaften übliche Zitationssystem verwendet; ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich am Ende des Beitrags.
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von Kämper, C. (2011). Arbeitsrecht und Personalentwicklung. In: Ryschka, J., Solga, M., Mattenklott, A. (eds) Praxishandbuch Personalentwicklung. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6384-0_8
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