Zusammenfassung
Innerhalb der Grenzen des Grundtatbestands der Zinsschranke können Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe der Zinserträge (erster Zinsabzugsfreibetrag) unbeschränkt und darüber hinaus bis zur Höhe des sog. verrechenbaren EBITDA (zweiter Zinsabzugsfreibetrag) beschränkt abgezogen werden (§ 4 h Abs. 1 S. 1 EStG). Mithin wird der Grundtatbestand der Zinsschranke nur dann eröffnet, wenn die Zinsaufwendungen die Zinserträge übersteigen bzw. der Betrieb über einen negativen Zinssaldo verfügt. Das „verrechenbare EBITDA“ wird gesetzlich definiert als 30% des maßgeblichen Gewinns vor Zinssaldo und Abschreibungen (§ 4 h Abs. 1 S. 2 EStG). Umgangssprachlich wird der maßgebliche Gewinn vor Zinsen und Abschreibungen als „steuerliches EBITDA“ bezeichnet. Soweit der negative Zinssaldo diesen zweiten Zinsabzugsfreibetrag unterschreitet, greift die Zinsschranke nicht ein und es entsteht ein EBITDA-Vortrag, der in die folgenden fünf Wirtschaftsjahre vorgetragen werden kann.
This is a preview of subscription content, log in via an institution.
Buying options
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Learn about institutional subscriptionsPreview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 2011 Gabler Verlag | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
About this chapter
Cite this chapter
Liekenbrock, B. (2011). Eingrenzung des Untersuchungsbereichs und Begriffsbestimmungen. In: Management und Bilanzierung von Zinsschrankenrisiken. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6219-5_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6219-5_2
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2919-8
Online ISBN: 978-3-8349-6219-5
eBook Packages: Business and Economics (German Language)