Zusammenfassung
Die Zinsschranke wird in der Literatur als Schönwettervorschrift bezeichnet. Diese Metapher hat ihren Ursprung darin, dass die Zinsschranke den steuerwirksamen Zinsabzug in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung eines entsprechend fremdfinanzierten Unternehmens begrenzt. So können bei abflauender wirtschaftlicher Entwicklung tendenziell weniger Zinsen von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden, wodurch die Steuerbelastung im Verhältnis zum erwirtschafteten Ergebnis ansteigen kann. Vor diesem Hintergrund kann die Wirkungsweise der Zinsschranke als krisensensitiv und mitunter krisenverschärfend eingestuft werden. Hingegen ist die Belastung nur von temporärer Natur, wenn die im sogenannten Zinsvortrag gespeicherten nicht abziehbaren Zinsen in zukünftigen Perioden steuerwirksam verrechnet werden können. Ceteris paribus ist dies nach einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens möglich.
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Liekenbrock, B. (2011). Einführung. In: Management und Bilanzierung von Zinsschrankenrisiken. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6219-5_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6219-5_1
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2919-8
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