Zusammenfassung
Allgemein bezeichnet der Prüfungsausschuss einen ständigen Ausschuss des Aufsichtsrats, der sich mit Fragen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung beschäftigt. Sein Ursprung entstammt dem Audit Committee, das bei Unternehmen in angelsächsischen Ländern eine längere Tradition hat. In der deutschsprachigen Literatur werden zur Bezeichnung dieses Ausschusses gleichermaßen die Begriffe Bilanzausschuss, Bilanzprüfungsausschuss und Audit Committee verwendet. Insbesondere die inhaltliche Gleichsetzung der Begriffe Audit Committee und Prüfungsausschuss ist missverständlich bzw. birgt das Risiko einer nicht zutreffenden Gleichsetzung solcher Ausschüsse angloamerikanischer Prägung mit Prüfungsausschüssen im dualistischen System der Unternehmensüberwachung. Deshalb wird im Folgenden auf nationaler Ebene in Deutschland und Österreich einheitlich der Begriff Prüfungsausschuss verwendet. Der Begriff Audit Committee bezieht sich dabei auf Prüfungsausschüsse angloamerikanischer Prägung. Eine Ausnahme besteht bei der Behandlung der Normen auf europäischer Ebene, da die EU-Kommission auch in der deutschen Übersetzung ihrer Veröffentlichungen (der Richtlinien und Empfehlungen) den Begriff Audit Committee verwendet und sich die Regelungen dabei auch auf die Prüfungsausschüsse im dualistischen System in Deutschland und Österreich beziehen.
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Steller, M. (2011). Theoretische Grundlagen und normative Rahmenbedingungen. In: Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6178-5_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6178-5_2
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-2620-3
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