Im Kapitel 2.3 wurde bereits kurz auf die institutionenökonomischen Konstellationen von Verhaltensunsicherheit eingegangen. Einschränkend wird im weiteren Verlauf der Arbeit ausschließlich auf das Hold-up-Phänomen (zu deutsch: Überfall oder Raub) rekurriert, wohingegen das Cheating (zu deutsch: Mogelei) und das Shirking (zu deutsch: Drückebergerei) ausgeklammert werden 182. Ein Hold-up-Potenzial setzt voraus, dass
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der Logistik-Dienstleister in beziehungsspezifische Ressourcen investiert (erste notwendige Bedingung),
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‚lückenhafte' institutionelle Arrangements vorliegen oder eine fehlende Kongruenz zwischen Leistungsverzeichnis und auftraggeberseitiger Erwartungshaltung zu verzeichnen sind (zweite notwendig Bedingung),
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mindestens eine der Vertragsparteien einen Nachverhandlungsbedarf äußert (auslösende Bedingung) sowie
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der Auftraggeber den Logistik-Dienstleister zu einem nachteiligen Nachverhandlungsergebnis nötigt, welchem der Logistik-Dienstleister in einem polypolistischen Wettbewerbsmarkt ohne eine Lock-in-Restriktion niemals zugestimmt hätte (hinreichende Bedingung).
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Gaismayer, J. (2011). Das Phänomen des Hold-up-Potenzials im Kontraktlogistik-Geschäft. In: Verminderung von Hold-up-Risiken in Nachverhandlungssituationen. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6150-1_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6150-1_4
Publisher Name: Gabler
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Online ISBN: 978-3-8349-6150-1
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