Zusammenfassung
Mit dem überwiegenden Teil von Veranstaltungsstätten werden keine Gewinne erwirtschaftet. Insofern liegt der betriebswirtschaftliche Erfolg einer Veranstaltungsimmobilie nicht selten in der maximalen Reduzierung des erforderlichen Defizitausgleichs. Die eigentliche Wertschöpfung liegt übergeordnet in einer volkswirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Profitabilität in Form einer kulturellen Bedürfnisbefriedigung des Gemeinwohls im weitesten Sinn. Dieser Beitrag beleuchtet die Vielfalt dieser Branche mit dem Ziel, Verständnis für grundsätzliche Zusammenhänge, Beziehungen und Funktionsweisen herzustellen. Auf diese Weise soll dem fachlich interessierten Leser oder sachverständigen Kollegen die Möglichkeit gegeben werden, die Funktionsweise und die Werthaltigkeit derartiger Immobilien besser beurteilen zu können.
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Notes
- 1.
Für die exakte Definition und Abgrenzung zwischen Gebäudemanagement (operativ/strategisch) und Facility Management sei an dieser Stelle u. a. auf die GEFMA-Richtlinie 100–1, die DIN 32736 sowie die DIN:EN 15221- 1:2007 verwiesen.
- 2.
Der Begriff „Betreibermodell“ wird häufig unterschiedlich verwendet. Ursprünglich handelt es sich bei dem Begriff um eine Projektform und ein Finanzmodell, das die Gründung einer öffentlich-privaten Betreibergesellschaft zur privaten Finanzierung staatlicher Infrastrukturinvestitionen vorsah (Stichwort: Autobahnbau). Im vorliegenden Fall bezeichnet der Begriff „Betreibermodell“ nach Dr. Günter Vornholz (2005), die unabhängigste Betreiberkonstellation für eine Veranstaltungsimmobilie, in der der private Partner maximale Freiheit und größtmöglichen Einfluss auf den Betrieb hat und das öffentliche Risiko am „vermeintlich“ geringsten ist.
- 3.
- 4.
Was im Jahre 2001 einst mit der Umbenennung des Volksparkstadions Hamburg in die AOL Arena begann, ist heute auch für multifunktionale Arenen üblich geworden. Dennoch ist die Höhe zu erwartender Finanzflüsse deutlich geringer, als angenommen. Beträge von Veranstaltungsstätten, die mit der hier gewählten Musterarena verglichen werden könnten, liegen nach Angaben von Stadionwelten.de (Nov. 2015) zwischen 50.000 und 350.000 EUR. Verkaufte Namensrechte z. B. an Saturn (Saturn Arena Ingolstadt (800.000 EUR p. a.), HUK Coburg Arena (700.000 EUR p. a.) bilden in diesem Segment die Ausnahme. Beträge zwischen 100.000 und 150.000 EUR sind derzeit üblich.
Literatur
Bundesverband Musikindustrie e. V. et al (2015) Musikwirtschaft in Deutschland. Studie zur volkswirtschaftlichen Bedeutung von Musikunternehmen unter Berücksichtigung aller Teilsektoren und Ausstrahlungseffekte 09/2015. http://www.musikindustrie.de/musikwirtschaft-in-deutschland/. Zugegriffen: 19. Apr. 2018
DEAG Deutsche Entertainment AG (Hrsg) (2015) Media & Entertainment. Research-Publikation der DZ Bank AG, 3.3.2015. www.deag.de/uploads/tx_userfinancialcal/DZ_Bank_02122009.pdf. Zugegriffen: 19. Apr. 2018
Europäisches Institut für Tagungswirtschaft (EITW), Europäischer Verband der VeranstaltungsCentren (EVVC), German Convention Bureau (GCB) (Hrsg) (2016) Meeting- und EventBarometer 2015/16 – Die Deutschland-Studie des Kongress- und Veranstaltungsmarktes
German Convention Bureau (GCB) (2017) Future meeting space. https://www.gcb.de/de/trends-inspiration/future-meeting-space.html. Zugegriffen: 7. Dez. 2017
German Convention Bureau (GCB) (Hrsg) (2013) Tagung und Kongress der Zukunft, IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung Gemeinnützige GmbH. https://www.gcb.de/ de/innovationen/tagung-und-kongress-der-zukunft.html. Zugegriffen: 19. Apr. 2018
Kleiber W (2014) Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 7. Aufl. Bundesanzeiger Verlag, Köln
Vornholz G (2005) Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen. Verlag Hofmann, Schorndorf
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Duderstädt, O., Wagner, K. (2018). Bewertung von Veranstaltungsstätten. In: Bienert, S., Wagner, K. (eds) Bewertung von Spezialimmobilien. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4738-3_12
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